24.09.2026 - Straußwirtschaften. Zeitgemäß weiterentwickeln. Appell an MZ.

Straußwirtschaften sollen mehr als die derzeit festgeschriebenen 120 Tage im Jahr öffnen können.

SÜW. Landrat Dietmar Seefeldt, Uta Holz, Geschäftsführerin Verein SÜW, und Winzer Frank Spiegel aus Kleinfischlingen haben sich gemeinsam an die rheinland-pfälzische Ministerin für Landwirtschaft und Weinbau, Christine Schneider, gewandt. Das Anliegen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Straußwirtschaften sollen an die heutige Situation der Weinbaubetriebe angepasst und bürokratische Hürden abgebaut werden. Die jüngsten Koalitionsverhandlungen hätten gezeigt, dass auch auf politischer Ebene die Notwendigkeit dafür gesehen wird. 

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Der Weinbau prägt die SÜW und weitere Regionen in RLP. Wirtschaftlich, landschaftlich und touristisch. Gleichzeitig stehen die Weinbaubetriebe vor großen Herausforderungen. „Gerade vor dem Hintergrund rückläufiger Weinabsätze, steigender Kosten und eines sich wandelnden Konsumverhaltens hat die Direktvermarktung zum Beispiel über Straußwirtschaften als wichtiges wirtschaftliches Standbein große Bedeutung. Aus zahlreichen Gesprächen mit Weinbautreibenden wissen wir jedoch, dass die geltenden Regelungen für Straußwirtschaften den heutigen Anforderungen vieler Betriebe nicht mehr vollständig gerecht werden", so der Landrat, die Touristikerin und der Winzer.

120 Öffnungstage im Jahr nicht ausreichend.

Aus ihrer Sicht stoßen die geltenden Regelungen zunehmend an Grenzen. Ein Beispiel sei die Begrenzung auf 120 Öffnungstage im Jahr. Winzer Frank Spiegel kennt diese Situation aus eigener Erfahrung. Trotz großer Nachfrage nach Weinverkostungen und dem Ausschank eigener Weine musste er bereits früh im Jahr Gäste abweisen, weil die verfügbaren Öffnungstage für das gesamte Jahr eingeplant werden müssen. „Für Besucher ist kaum nachvollziehbar, warum ein Weingut seine Weine zwar verkaufen, sie aber an 245 Tagen nicht ausschenken darf. Das sorgt für Unverständnis und wird den Erwartungen an eine moderne Wein- und Tourismusregion nicht gerecht", heißt es in dem gemeinsamen Schreiben an die Ministerin.

Wirtschaften Teil der touristischen Identität.

Straußwirtschaften gehören zur Weinkultur und zur touristischen Identität unserer Region. Gleichzeitig sind sie für viele Betriebe ein wichtiges Instrument der Direktvermarktung. Die Rahmenbedingungen sollten deshalb mit der Entwicklung der Weinbaubetriebe Schritt halten", sind sich Landrat, Touristikerin und Winzer einig. Die derzeitige Regelung stamme im Kern aus einer Zeit, in der Weinbaubetriebe deutlich kleiner strukturiert waren und die Direktvermarktung eine geringere Rolle spielte. Heute bewirtschafteten viele Betriebe deutlich größere Rebflächen, während die Anzahl der Weinbaubetriebe kontinuierlich zurückgehe. Zahlreiche Winzer investierten in Vinotheken und touristische Angebote, um Kunden zu binden und somit weiter bestehen zu können. 

In dem Schreiben an Ministerin Schneider stehen vorrangig Weinbaubetriebe im Fokus, jedoch träfen die Vorgaben für Straußwirtschaften ebenso andere Landwirte, betont Winzer Frank Spiegel. „Auch andere landwirtschaftliche Betriebe, etwa Gemüsebaubetriebe mit Hofcafé, stehen vor der Frage, wie sie ihre Produkte direkt vermarkten können, wenn ihnen nur 120 Öffnungstage im Jahr zur Verfügung stehen. Es braucht deshalb Regelungen, die die Realität aller landwirtschaftlicher Betriebe abbilden."

Keine Konkurrenz zur Gastronomie aufbauen.

Dabei gehe es ausdrücklich nicht darum, Straußwirtschaften mit klassischen Gastronomiebetrieben gleichzustellen oder diese zu benachteiligen. Vielmehr solle geprüft werden, wie die besonderen Bedingungen landwirtschaftlicher Direktvermarktungsbetriebe zeitgemäß berücksichtigt und gleichzeitig faire Wettbewerbsbedingungen gewährleistet werden können.

Seefeldt, Holz und Spiegel regen deshalb an, die zulässigen Öffnungstage flexibler zu gestalten oder andere zeitgemäße Modelle für Straußwirtschaften zu entwickeln. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass all jene Betriebe, die mehr Öffnungstage wünschen, auch den strengeren Regeln der Gastronomie und Hotellerie gerecht werden müssen – etwa im Bereich der sanitären Einrichtungen. So ließe sich der besondere Charakter der Straußwirtschaft erhalten und zugleich den berechtigten Interessen sowohl der Weinbaubetriebe als auch der Gastronomie und Hotellerie Rechnung tragen.

Von angepassten Regelungen könnten überdies nicht nur die Weinbaubetriebe profitieren. „Authentische Weinerlebnisse direkt beim Erzeuger sind ein wichtiger Bestandteil des Weintourismus, schaffen zusätzliche Anlässe für einen Besuch und können dazu beitragen, Gäste länger in der Region zu halten. Davon profitieren auch Gastronomie, Hotellerie und weitere Bereiche der regionalen Wirtschaft", sind Seefeldt, Holz und Spiegel überzeugt und hoffen auf eine entsprechende Rückmeldung der Ministerin Schneider. Text. sp. Symbolfoto. Netz.

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