Ab 1. April gelten in der Kreisverwaltung die folgenden neuen Öffnungs- und Erreichbarkeitszeiten, die Bürgern eine verlässliche und flexiblere Terminvereinbarung ermöglichen. Von Montag bis Freitag ist in der Zeit von 8.30 bis 12 Uhr für spontanen Publikumsverkehr geöffnet. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, Online- oder Telefon-Termine flexibel zu vereinbaren.
Dazu Landrat Martin Brandl. Mit den neuen Erreichbarkeitszeiten schaffen wir für die Bürger verlässlichere Strukturen und klare Ansprechzeiten und gleichzeitig für unsere Mitarbeitenden mehr Raum für konzentriertes Abarbeiten von Anträgen oder Verwaltungsvorgängen. Durch digitale Terminvergaben und festgelegte Besuchszeiten entsteht eine bessere Planung auf beiden Seiten. Unser Service wird dadurch persönlicher, verbindlicher und effizienter.“
Bürger können künftig ihren Termin bequem online buchen oder auch spontan während der neuen Öffnungszeiten vorbeikommen. Ist der gewünschte Ansprechpartner nicht sofort verfügbar, wird am Infopoint unkompliziert ein Termin vereinbart.
Von Neu-Regelung ausgenommen.
Ausgenommen von der neuen Regelung sind vorerst die Zulassung- und Führerscheinstelle, die Ausländerbehörde sowie der „Bereitschaftsdienst Kinderschutz“ im Jugendamt. Der Bereich Kinderschutz im Jugendamt ist weiterhin montags bis donnerstags von 13.30 bis 16 Uhr telefonisch und vor Ort erreichbar. Außerhalb dieser Zeiten gilt im Notfall weiterhin die Meldung an die Polizei. Für die Zulassungsstellen der KV GER in der 17er Straße 1 in GER nd in der Gartenstraße 8 in Kandel sowie die Führerscheinstelle in GER gelten die bisherigen Öffnungszeiten, vormittags von 8 bis 12 Uhr sowie dienstags von 13.30 bis 16 Uhr und donnerstags von 13.30 bis 18 Uhr. Die Ausländerbehörde ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung erreichbar, die generellen Öffnungszeiten vormittags gelten hier nicht. Text. sp.
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