Die Polizei informiert.
Nicht zuletzt bei ehemaligen Partnerschaften sind ähnliche Fälle polizeilich bekannt. Wer andere mittels ständiger Standortdaten überwacht, kann sich u.a. wegen Stalkings strafbar machen, insbesondere wenn die Standortmitteilung dazu genutzt wird, die andere Person aufzusuchen. Text. sp. Symbolfoto. Pixabay.
Im Netz.
Infos & Hilfe.
https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gewalt/stalking/