Trotz eines geplanten Fehlbetrages von über 19 Millionen Euro sieht die ADD von einer globalen Beanstandung ab. Nach ihrer Auffassung genießt die Sicherstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit der Kommunen höchste Priorität. Vor diesem Hintergrund wurde im Hinblick auf den ausgewiesenen Fehlbetrag eine entsprechende Ermessensentscheidung getroffen.
Gleichzeitig beanstandet die ADD die in den Planjahren ausgewiesenen Defizite. Dies hat zwar keine Auswirkungen auf die Genehmigung des Haushalts für das Jahr 2026, macht jedoch deutlich, dass die Aufstellung genehmigungsfähiger Haushalte in den kommenden Jahren eine große Herausforderung darstellen wird.
Die beantragten Investitionskredite über 17,9 Mio. Euro wurden, wie schon in den Vorjahren, mit 10,8 Mio. Euro nur teilweise genehmigt. Die ADD stellt jedoch in Aussicht, dass die derzeit nicht genehmigten Kreditermächtigungen im Laufe des Jahres auf Grundlage eines entsprechend begründeten Antrags bewilligt werden können.
Die beantragte Höchstgrenze für Liquiditätskredite in Höhe von 120 Mio. Euro wurde hingegen in voller Höhe genehmigt. Teilt die Stadtverwaltung SP mit. Text. sp. Foto. sp.