Im Rahmen der Ermittlungen ergaben sich konkrete Hinweise auf die Identität des Tatverdächtigen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde ein Durchsuchungsbeschluss für dessen Wohnung erwirkt und vollstreckt. Dabei konnten mutmaßliche Tatkleidung sowie mögliches Diebesgut aufgefunden und sichergestellt werden.
Zunächst wieder laufen lassen.
Aufgrund fehlender Haftgründe wurde der Tatverdächtige, ein 42-jähriger Mann aus dem Landkreis SÜW, nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß entlassen.
Anderer Einbruch bringt die Wende.
Im Verlaufe umfangreicher polizeilicher Folgemaßnahmen ergaben sich Verdachtsmomente, wonach der 42-Jährige für einen weiteren Einbruchsdiebstahl in eine Edenkobener Sporthalle im Februar verantwortlich sein könnte.
Wiederholungsgefahr.
Die neuen Erkenntnisse führten dazu, dass am gestrigen Donnerstag auf Antrag der Staatsanwaltschaft LD durch das zuständige Amtsgericht LD ein Untersuchungshaftbefehl wegen des dringenden Tatverdachtes des Diebstahles in einem besonders schweren Fall und des Wohnungseinbruchdiebstahls gegen den Beschuldigten wegen Wiederholungsgefahr erlassen wurde.
Dieser konnte in den frühen Morgenstunden des heutigen Freitages durch Einsatzkräfte der Polizei festgenommen und dem Haftrichter vorgeführt werden. Der Haftbefehl wurde in Vollzug gesetzt. Die Ermittlungen dauern an. So die Ermittlungsbehörden. Text. sp. Symbolfoto. Pixabay. Frei.