Die Polizei informiert.
Die Verwendung eines Fahrzeuges ohne oder mit ungültigem Versicherungskennzeichen stellt eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz dar. Im Falle eines Verkehrsunfalls kommt die Versicherung in der Regel zudem nicht für den entstandenen Schaden auf. Die Versicherungskennzeichen sind jedes Jahr bei der Versicherung zu erneuern. Es gilt hier zu beachten, dass das Versicherungsjahr immer mit Ablauf des Februars endet. Ab dem 1.März jeden Jahres muss ein neues Versicherungskennzeichen mit der aktuellen Jahresfarbe angebracht sein. Text. sp. Foto. Pixabay. Frei.