Kurz bevor die eingesetzten Beamten das Fahrzeug zum Schutz des Tieres gewaltsam öffnen mussten, kehrte der 25-jährige Fahrzeugführer und Hundehalter zurück. Nach eigenen Angaben habe er lediglich kurz etwas erledigen müssen. Im belehrenden Gespräch zeigte sich der Mann jedoch wenig einsichtig. Der Hund blieb glücklicherweise unverletzt und zeigte keine erkennbaren gesundheitlichen Beeinträchtigungen. So die Polizei.
Gegen den 25-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachtes eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingeleitet. Zudem wird die zuständige Veterinärbehörde über den Vorfall informiert und prüft, ob weitere tierschutzrechtliche Maßnahmen erforderlich sind.
Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin. Tiere haben bei sommerlichen Temperaturen nichts in einem geparkten Fahrzeug verloren. Bereits nach wenigen Minuten können im Fahrzeuginneren lebensgefährliche Temperaturen entstehen. So die Polizei. Text. sp. Symbolfoto. Pixabay. Frei.