Wie es in einer gemeinsamen Mitteilung von Staatsanwaltschaft und Polizei heißt, aufgrund „mangels Haftgründen“.
Hinweise aus der Bevölkerung führten zu einem Tatverdacht gegen zwei männliche Personen im Alter von 19 und 21 Jahren aus dem Landkreis SÜW.
Durch umfangreiche kriminalpolizeiliche Ermittlungen erhärtete sich der Tatverdacht, sodass in den frühen Morgenstunden des gestrigen Mittwochs auf richterlichen Beschluss die Wohnungen der beiden Tatverdächtigen durchsucht wurden. Neben der Tatbekleidung konnten auch Teile der Beute aufgefunden und sichergestellt werden, weshalb die beiden Männer vorläufig festgenommen wurden.
Die Tatverdächtigen verhielten sich während der gesamten polizeilichen Maßnahmen kooperativ und einer der beiden zeigte sich auch geständig.
Nach Abschluss der Maßnahmen wurden sie mangels Haftgründen wieder auf freien Fuß gesetzt. So die Ermittlungsbehörden in ihrer Meldung. Text. sp. Symbolfoto. Pixabay. Frei.