29.03.2026 - Bezahlkarte. Für Geflüchtete. Ab 1. April.

Nach der VG Annweiler als Pilot-Einheit wird die Bezahlkarte für Flüchtlinge nun ab dem 1. April auch in der VG Edenkoben eingeführt.

EDENKOBEN. Nach einer vierwöchigen Testphase geht sie nun am kommenden Mittwoch, 1. April, auch in der VG Edenkoben an den Start. Die Bezahlkarte für alle Asylbewerber, die staatliche Leistungen beziehen und nicht erwerbstätig sind.

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Wie das funktioniert.

Die Karte sieht aus wie eine EC-Karte. Mit der Bezahlkarte kann monatlich ein bestimmter Betrag abgehoben werden. Grundsätzlich stehen dem Haushaltsvorstand 130 Euro und jeder weiteren Person in der Bedarfsgemeinschaft 50 Euro zu, maximal jedoch bis zur Höhe des jeweils notwendigen persönlichen Bedarfs. Die Geflüchteten können nun eigenverantwortlich und frei über ihre Geldmittel und ihre persönlichen Bedürfnisse entscheiden. Nicht möglich sind hingegen Überweisungen ins Ausland oder Online-Shopping. Und nur in Ausnahmefällen werden Überweisungen mit der Bezahlkarten ermöglicht - transparent macht dies eine sogenannte „Whitelist", die gemeinsam mit weiteren Kommunen geführt wird.

Alles läuft bei VG-Verwaltung zusammen.

Die Bezahlkarte wird vom Asylamt der VG-Verwaltung Edenkoben ausgegeben und über ein behördeninternes System verwaltet. Dabei umfasst die Verwaltung insbesondere das Anlegen der Karten, das Sperren und Entsperren (z. B. bei mehrfach falscher PIN-Eingabe), die Ausstellung von Ersatzkarten bei Verlust sowie die Freigabe von Überweisungen. Unabhängig davon steht den Asylbewerbern eine App zur Verfügung, die sie eigenverantwortlich nutzen können, etwa um ihren Kontostand einzusehen oder Überweisungen zu beantragen.

Bislang, so das Asylamt, wurde die Bezahlkarte weitgehend offen aufgenommen, kleinere technische und organisatorische Aufgabenstellungen konnten reibungslos umgesetzt werden, heißt es von der Verwaltung. Auch dank der engen Zusammenarbeit mit der VG-Verwaltung Annweiler, die im Rahmen ihrer Rolle als Pilotkommune, bei Fragen unterstützend zur Seite stand.

So nutzt nun auch die VG-Verwaltung Edenkoben die landesweit einheitlichen Standards bei der Leistungserbringung, verringert den Verwaltungsaufwand und stellt sicher, dass Leistungen im Kreisgebiet verbleiben und nicht ins Ausland transferiert werden. Text. ivt. Foto. sp. 

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