In den Folgejahren wird der Anspruch stufenweise auf die Klassenstufen zwei bis vier erweitert, so dass ab dem Schuljahr 2029/2030 allen Kindern der ersten bis vierten Klasse der Rechtsanspruch zusteht.
Das Jugendamt SÜW hat jetzt ein Konzept vorgelegt, wie dieser Anspruch zusammen mit den Schulträgern (VGs und Ortsgemeinden) vom kommenden Schuljahr an umgesetzt werden kann.
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises hat sich in seiner jüngsten Sitzung mit dem Gesamtkonzept befasst und mit positiven Rückmeldungen zur Kenntnis genommen. Außerdem haben die Bürgermeister das Konzept in einer Dienstbesprechung thematisiert.
Finanzierungsweg noch unklar.
Einzelheiten über die bereits bestehenden sowie die künftig zusätzlich erforderlichen Betreuungsangebote wurden in einer eigens gebildeten Arbeitsgruppe, in der sowohl das Jugendamt als auch die Verwaltungen der Schulträger einbezogen sind, gemeinsam entwickelt. Im Hinblick auf die hierfür vom Bund bereitgestellten finanziellen Mittel ist noch nicht abschließend klar, in welchem Umfang diese sogenannten Betriebsmittel vom Land an die Landkreise künftig weitergeleitet werden. Eine konkrete Mitteilung des Landes steht noch aus.
Umfrage. 65 Prozent der Eltern dafür. Im Sommer 3 bis 4 Wochen.
Im vergangenen Jahr hatte der Landkreis mittels einer Befragung unter den Eltern von Kindern, die künftig das Grundschulalter erreichen, herausgearbeitet, wie hoch die Bedarfe an Ganztagsbetreuung voraussichtlich sind. Dabei hatten 64,6 Prozent der Eltern einen Betreuungsbedarf unter der Woche angegeben, 53,1 Prozent wären auch bereit, eine Betreuung kostenpflichtig in Anspruch zu nehmen. Für die Ferienzeiten lagen die Bedarfe zwischen zwölf Prozent (Weihnachtsferien) und 96 Prozent (Sommerferien). Während der Ferien benötigen die meisten Eltern kommender Grundschülerinnen und Grundschülern drei bis vier Wochen Betreuungsangebote (346 von 735 Teilnehmenden).
Nun in Absprache mit den VGs gehen.
In Kürze stehen nun Bedarfsplanungsgespräche mit allen Verbandsgemeinden an. Dabei wird abgeklärt, welcher konkrete Betreuungsbedarf für die in diesem Jahr anspruchsberechtigten Kinder vorhanden ist und wie diese Bedarfe abgedeckt werden sollen. Text. sp. Foto. Pixabay. Frei.