29.08.2025 - Sparkassen-Fackler. Staatsanwaltschaft will Psychiatrie-Unterbringung.

Ein 76-Jähriger hatte versucht, die Sparkasse in GER mittels Benzin in Brand zu setzen. Mitarbeiter konnten die ersten Flammen schnell löschen und den Mann bis zum Eintreffen der Polizei fixieren. Symbolfoto. Pixabay. Frei.

LD. Die Staatsanwaltschaft LD hat gegen einen mittlerweile 76-jährigen Mann eine Antragsschrift im Sicherungsverfahren bei dem Landgericht LD mit dem Ziel eingereicht, den Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Das teilt Angelika Möhlig mit,
Leitende Oberstaatsanwältin in LD. 

Lesezeit: 01:51 Minuten

In der Antragsschrift wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, sich am 2. Juli gegen 9.30 Uhr zu der zu diesem Zeitpunkt gut besuchten Sparkassenfiliale am Tournuser Platz in GER begeben zu haben, wobei er einen mit Benzin gefüllten 5-Liter-Kanister, 2 Feuerzeuge und ein Messer mit sich führte. 

In der Sparkasse lief der Beschuldigte zielgerichtet vor den Kundenschalter, öffnete den Kanister, verteilte das Benzin auf dem Teppich und entzündete dieses. Dabei bedrohte er einen Mitarbeiter, der einschreiten wollte, mit dem Messer. Nur durch die sofortige Reaktion von Mitarbeitenden der Sparkasse, denen es gelang, mit Feuerlöschern den Brand einzudämmen, konnte ein Ausbreiten des Feuers verhindert werden.

Flucht durch Mitarbeiter und Kunden gestoppt.

Unmittelbar nach der Tat versuchte der Beschuldigte zu fliehen, konnte jedoch durch einen Bankmitarbeiter sowie einen Kunden überwältigt und bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten werden. Dabei leistete der Beschuldigte erheblichen Widerstand und verletzte die beiden Männer durch Schläge und Tritte; dem einen Geschädigten fügte er zudem eine Bisswunde zu.

Der Beschuldigte wurde unmittelbar nach der Tat von der alarmierten Polizei festgenommen und befindet sich seither aufgrund richterlicher Anordnung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung.

Seelische Störung. Nicht schuldfähig?

In rechtlicher Hinsicht wertet die Staatsanwaltschaft die Tat als versuchte schwere Brandstiftung, Sachbeschädigung und Körperverletzung. Auf der Grundlage eines psychiatrischen Gutachtens geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Beschuldigte infolge einer krankhaften seelischen Störung bei Begehung der Tat schuldunfähig war und deswegen für sein Handeln nicht bestraft werden kann. 

Antrag. Dauerhafte Unterbringung in Psychiatrie.

Da nach den vorliegenden Erkenntnissen jedoch zu erwarten ist, dass er weitere erhebliche Taten begehen wird, strebt die Staatsanwaltschaft in diesem Verfahren die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Entscheidung liegt beim Gericht.

Das Landgericht LD hat nun über die Zulassung der Antragsschrift und die Durchführung des Sicherungsverfahrens zu entscheiden.

Hintergrundinformation.

Die Staatsanwaltschaft stellt den Antrag, die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus selbstständig – also ohne Verhängung einer Strafe – anzuordnen, wenn das Strafverfahren wegen Schuldunfähigkeit oder Verhandlungsunfähigkeit nicht durchgeführt werden kann, dem Täter aber schwerwiegende Taten zur Last liegen und er deswegen für die Allgemeinheit gefährlich ist (Sicherungsverfahren). Text. sp. Symbolfoto. Pixabay. Frei. 

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