29.12.2025 - Geflügelpest. Aufstallungspflicht im Kreis GER endet.

Die Virus-Welle der Vogelgrippe ist am Abebben. Nach SÜW verkündet nun auch der Kreis GER das Ende der Aufstallungspflicht zum neuen Jahr an.

GER. Nur noch bis übermorgen, Mittwoch, 31. Dezember, gilt im Landkreis Germersheim aufgrund der Vogelgrippe die sogenannte Aufstallungspflicht für Geflügel sowie andere gehaltenen Vögeln empfänglicher Arten (unter anderem Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten, Gänse und Tauben). 

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Das Veterinäramt der Kreisverwaltung GER teilt mit, dass diese Aufstallungspflicht aufgrund der aktuellen Lage zunächst nicht weiter verlängert wird. 

Die Ausbreitung der Vogelgrippe hat sich deutlich verlangsamt, die Vogelzüge ins Winterquartier sind weitgehend abgeschlossen, die Lage entspannt sich und es sind keine weiteren Fälle mehr im Landkreis GER aufgetreten, so die Gründe für diese Lockerungen/Aufhebungen. Text. sp. Foto. Netz. Frei. 

Im Netz.

www.kreis-germersheim.de/tierhaltung

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