Das Veterinäramt der Kreisverwaltung GER teilt mit, dass diese Aufstallungspflicht aufgrund der aktuellen Lage zunächst nicht weiter verlängert wird.
Die Ausbreitung der Vogelgrippe hat sich deutlich verlangsamt, die Vogelzüge ins Winterquartier sind weitgehend abgeschlossen, die Lage entspannt sich und es sind keine weiteren Fälle mehr im Landkreis GER aufgetreten, so die Gründe für diese Lockerungen/Aufhebungen. Text. sp. Foto. Netz. Frei.
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