Dieser Beschluss ging zurück auf einen vom Kreistag SÜW einstimmig gefassten Beschluss. Die CDU-Fraktion hatte im Vorfeld einen Antrag in dieser Sache gestellt, der dann auf einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen der CDU, der FWG, von Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der FDP im Kreistag SÜW erweitert worden war.
Steuer kaum noch zeitgemäß. Und Belastungsfaktor.
Im Antrag heißt es. „Der Landkreis SÜW ist in besonderem Maße durch Weinbau und Tourismus geprägt. Beide Wirtschaftszweige sind eng miteinander verflochten und bilden eine zentrale Grundlage für die regionale Identität und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Landkreises. Die Gastronomie spielt hierbei eine wesentliche Rolle. Sie ist sowohl für den Absatz regionaler Weine als auch für die touristische Attraktivität unserer Region von zentraler Bedeutung. Gerade in Zeiten, in denen sowohl der Weinbau als auch die Gastronomie durch steigende Kosten, Fachkräftemangel und wirtschaftliche Unsicherheiten unter Druck stehen, ist es Aufgabe der Kommunalpolitik, unterstützende Rahmenbedingungen zu schaffen und bürokratische und finanzielle Belastungen zu reduzieren. Die Schankerlaubnissteuer ist eine solche Belastung, die zudem kaum noch zeitgemäß ist.“
Die Einnahmen in den vergangenen Jahren.
Das Finanzreferat der Kreisverwaltung SÜW hatte für die Beschlussvorlage zusammengestellt, wie hoch die Erträge für den Landkreis aus dieser Steuer zuletzt waren. Im 5-Jahres-Durchschnitt von 2020 bis 2024 betrugen sie 97.000 Euro pro Jahr. Von 2015 bis 2024 waren es jährlich im Schnitt 135.000 Euro. Bei der Steuer handelte es sich um eine am Umsatz und der Fläche des Ausschanks orientierte
Abgabe, die für alle Stellen mit Schankerlaubnis einmal fällig wurde, also überall dort, wo Alkohol ausgeschenkt werden durfte. Bis zum 31. Dezember 2025 erteilte Gestattungen oder Erlaubnisse werden wie bisher abgerechnet. Text. sp. Foto. Netz. Frei.