Vermutlich infolge seiner Alkoholisierung kam er nach links von der Fahrbahn ab und beschädigte ein dortiges Verkehrszeichen. Eine Atemalkoholmessung ergab 2,32 Promille. Die Grenze für die absolute Fahruntüchtigkeit liegt bei 1,1 Promille.
Der Aufprall war so stark, dass zudem das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit war. Dem Mann wurde eine Blutprobe entnommen und ihn erwartet ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs. So die Polizei. Text. sp. Foto. Polizei. Frei.