Der Betroffene hat laut Baubeigeordnetem Rolf-Dieter Enke zig Grundstücke angeführt, wo es ebenfalls Einfriedungen von 2 Metern Höhe gebe und fordere deshalb, dass er das auch dürfe. Der Rat war sich einig, das Ansinnen abzulehnen. Und auch über die vom Beschwerdeführer genannten anderen Beispielsgrundstücke im Weiteren zu befinden. Das letzte Wort hat nun die Kreisverwaltung als untere Baubehörde.
Enke merkte dabei an, dass der Stein des Anstoßes feste Einfriedungen seien. Hecken oder Büsche könnten durchaus höher als ein Meter geduldet werden. Mauern oder feste Bauteile hingegen nicht. Der Stadtrat entschied bei einer Enthaltung gegen das Ansinnen des Anwohners, seine 2 Meter hohe Einfriedung zu belassen. Text. rw.
Bericht folgt.