31.01.2025. Keine Ausnahme. Bei Einfriedungen. Mehr als 1 Meter geht nicht.

Dieses Symbol-Foto, unweit des B-Plan-Gebietes Ludwigsplatz in BZA zeigt, um was es geht. 2 Meter hohe Sichtschutzbauten sind nicht gesetzeskonform, so der Stadtrat BZA. Rechtlich nicht. Optisch auch nicht tolerabel. Das dürfte Kreise ziehen. Symbolfoto. rw. Frei.

BZA. Der Stadtrat BZA bestätigte am Donnerstag die Haltung des Bauausschusses. Anlass. Ein Anwohner innerhalb des Bebauungsplan-Abschnittes Ludwigsplatz hat eine Einfriedung in Höhe von rund 2 Metern um sein Grundstück errichtet. Erlaubt ist nur ein Meter. Nun war die Frage, ob man deshalb den Bebauungsplan ändern sollte, um höhere Einfriedungen zu genehmigen. Nö.

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Der Betroffene hat laut Baubeigeordnetem Rolf-Dieter Enke zig Grundstücke angeführt, wo es ebenfalls Einfriedungen von 2 Metern Höhe gebe und fordere deshalb, dass er das auch dürfe. Der Rat war sich einig, das Ansinnen abzulehnen. Und auch über die vom Beschwerdeführer genannten anderen Beispielsgrundstücke im Weiteren zu befinden. Das letzte Wort hat nun die Kreisverwaltung als untere Baubehörde.

Enke merkte dabei an, dass der Stein des Anstoßes feste Einfriedungen seien. Hecken oder Büsche könnten durchaus höher als ein Meter geduldet werden. Mauern oder feste Bauteile hingegen nicht. Der Stadtrat entschied bei einer Enthaltung gegen das Ansinnen des Anwohners, seine 2 Meter hohe Einfriedung zu belassen. Text. rw.

Bericht folgt.

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