Aufgrund des Unfallgeschehens sowie einer Baustelle kam es zu stockendem Verkehr. Trotz der deutlich wahrnehmbaren Sondersignale und zusätzlicher Hupzeichen bildete der Fahrer eines Lastkraftwagens keine Rettungsgasse. Hierdurch wurde die Anfahrt der Einsatzkräfte zum Unfallort behindert.
Gegen den Lkw-Fahrer wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Die Polizei informiert.
Eine Rettungsgasse muss bereits bei stockendem Verkehr gebildet werden - nicht erst dann, wenn ein Einsatzfahrzeug sichtbar ist. Auf Autobahnen und Straßen mit mehreren Fahrstreifen gilt. Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen fahren nach links, alle übrigen nach rechts.
Wer keine Rettungsgasse bildet oder Einsatzfahrzeuge dadurch behindert, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro, zwei Punkten im Fahreignungsregister sowie einem Monat Fahrverbot rechnen. So die Polizei. Text. sp. Symbolfoto. Pixabay. Frei.