05.02.2026 - Brutzeit. Keine Bäume mehr schneiden. Ab 1. März.

Ab dem 1. März dürfen keine Bäume und Gehölze in größerem Ausmaß geschnitten werden. Dann beginnt die Brut- und Setzzeit der Vogelwelt.

SWP. Am 1. März beginnt die allgemeine Brut- und Setzzeit. Und damit auch das gesetzliche Verbot, Gehölze zu schneiden. Das bedeutet, dass viele Gehölzarbeiten wie Baumfällungen und Heckenschnitte zum Schutz der Tierwelt dann grundsätzlich erst wieder ab 1. Oktober erfolgen dürfen. Geregelt ist das im Bundesnaturschutzgesetz. 

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„Hintergrund der zeitlichen Beschränkung ist die Sicherstellung eines ausreichenden Blüten- und Nahrungsangebots für Insekten während des Sommerhalbjahres und der Schutz unserer hecken- und baumbrütenden Vogelarten“, erläutert die Untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung SWP. „Aber auch andere Tiergruppen profitieren von den Schutzzeiten, etwa Kleinsäuger wie Igel. So werden Tiere und ihr Nachwuchs während ihrer aktiven Lebensphase nicht gestört oder gar verletzt.“

Während ein schonender Form- und Pflegeschnitt grundsätzlich erlaubt ist, braucht es für weitere Maßnahmen eine Freistellung von den Verboten. Informationen zu den wichtigsten Eckpunkten der erlaubten Gehölzarbeiten liefert die Internetseite der Kreisverwaltung SWP. Text. sp. Foto. Netz. Frei. 

Im Netz. 

www.lksuedwestpfalz.de/buergerservice/abteilungen/bauen-und-umwelt/umwelt/baumfaellungen-hecken-und-gehoelzschnitte/

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