„Hintergrund der zeitlichen Beschränkung ist die Sicherstellung eines ausreichenden Blüten- und Nahrungsangebots für Insekten während des Sommerhalbjahres und der Schutz unserer hecken- und baumbrütenden Vogelarten“, erläutert die Untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung SWP. „Aber auch andere Tiergruppen profitieren von den Schutzzeiten, etwa Kleinsäuger wie Igel. So werden Tiere und ihr Nachwuchs während ihrer aktiven Lebensphase nicht gestört oder gar verletzt.“
Während ein schonender Form- und Pflegeschnitt grundsätzlich erlaubt ist, braucht es für weitere Maßnahmen eine Freistellung von den Verboten. Informationen zu den wichtigsten Eckpunkten der erlaubten Gehölzarbeiten liefert die Internetseite der Kreisverwaltung SWP. Text. sp. Foto. Netz. Frei.
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