Beide Ausbauprojekte sind im aktuellen Kreisstraßenprogramm vorgesehen, aber noch vorbehaltlich. Denn zunächst ist die Genehmigung des Kreishaushalts 2025 durch die ADD notwendig. Der Kreisausschuss hat in seiner jüngsten Sitzung nun einstimmig beschlossen, dass der Landesbetrieb Mobilität SP die notwendigen Vergabeverfahren einleiten und die Vergabeentscheidung zugunsten des wirtschaftlichsten Angebotes treffen soll.
„Damit wir keine Zeit verlieren, holen wir diesen Beschluss ganz zu Jahresbeginn ein – so sind wir handlungsfähig, sobald seitens des LBM alles klar und unser Haushalt von der ADD genehmigt ist", erläuterte Landrat Dietmar Seefeldt in der Ausschuss-Sitzung.
Die K 24.
Ausgebaut werden soll die Abschnitte von der L 544 bis zum westlichen Ortseingang von Dierbach und vom östlichen Ortsausgang von Dierbach bis zur Landkreisgrenze in Richtung Vollmersweiler. Die gesamte Ausbaulänge der K 24 beträgt insgesamt zirka 1500 Meter und ist aufgrund eines schlechten substantiellen Zustandes notwendig. Die investive Baumaßnahme ist im Haushalt 2025 mit 200.000 Euro veranschlagt, wobei mit Fördergeldern des Landes zu rechnen ist.
Die K 51.
Die K 51, deren Ausbaulänge 1127 Meter beträgt, ist aufgrund eines sehr schlechten substantiellen Zustandes notwendig. Der Bestandsausbau ist als Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Landkreis DÜW geplant, da in diesem Zuge auch die angrenzende Arme der K 18 des Landkreises Bad Dürkheim 18 sanieren werden. Die investive Baumaßnahme ist im Haushalt 2025 mit 320.000 Euro veranschlagt. Die Maßnahme ist zuwendungsfähig, einen entsprechenden Förderantrag wird die Kreisverwaltung noch stellen. Text. sp. Foto. Pixabay. Frei.
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