Im Austausch mit dem Berufsinformationszentrum der Agentur für Arbeit, der Berufsbildenden Schule SÜW und anderen Einrichtungen wurde auf die Fördermöglichkeiten für Schulabgänger, Auszubildende und Fortbildungswillige aufmerksam gemacht.
Auch weiterhin versuchen die Mitarbeiterinnen des Amtes für Ausbildungsförderung möglichst vielen jungen Menschen bei Berufsorientierungstagen an den Schulen und auf Ausbildungsmessen die Fördermöglichkeiten zu vermitteln.
Finanzielle Unterstützung ist zum Beispiel für den Besuch der Höheren Berufsfachschule Sozialassistenz, Informationstechnik, Wirtschaft und Hotelbetriebswirtschaft sowie für die Erzieherausbildung und in Einzelfällen auch für Pflegeberufe möglich. Bei der Förderung nach dem Aufstiegs-BAföG für Fortbildungen wie zum Beispiel zum/zur Betriebswirt/in, Fachwirt/in oder Meister/in in verschiedenen Berufen besteht keine Altersgrenze.
Bis zu rund 880 Euro pro Monat.
Die monatlichen Förderbeträge, die je nach Ausbildungsgang und persönlichen Voraussetzungen zwischen 276 und 882 Euro betragen, müssen nach Beendigung der Ausbildung nicht zurückgezahlt werden. Text. sp. Foto. Pixabay. Frei.
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