Grundsätzlich gilt auch während der WM die reguläre Nachtruhe. Die vom Bund erlassene Public-Viewing-Verordnung ermöglicht den Kommunen jedoch, für öffentliche Übertragungen von WM-Spielen Ausnahmen zuzulassen.
Wer ein Public Viewing im Freien veranstalten möchte, benötigt hierfür eine entsprechende Ausnahmegenehmigung der Stadtverwaltung. Diese erteilt die Stadt LD. Genehmigt werden alle Übertragungen von Spielen mit einer Anstoßzeit bis 22 Uhr. Da diese Begegnungen in der Regel spätestens gegen Mitternacht beendet sind, können sie mit den Belangen des Lärmschutzes vereinbart werden. Sollte es in den K.-o.-Runden zu einer Verlängerung oder einem Elfmeterschießen kommen, werden dadurch bedingte geringfügige Zeitüberschreitungen selbstverständlich berücksichtigt. Teilt die Stadtverwaltung mit. Text. sp. Frei.