GER. Das Kreisjugendamt der Kreisverwaltung GER ist für die Kita-Bedarfsplanung der Kitas zuständig. Zum grundsätzlichen Start in dieses Bedarfsplanungsverfahren melden Eltern ihre Kinder in der von ihnen gewünschten Kita am Wohnort bei der jeweiligen Kita-Leitung an. Dort werden die Betreuungsbedarfe und evtl. später notwendige Bedarfsänderungen mitgeteilt. Die Kita-Leitungen bringen diese Neuanmeldungen, Bedarfsänderungen oder auch Anmeldungen, die in der Wunsch-Kita nicht umgesetzt werden können, in die Bedarfsplanungsgespräche in der jeweiligen Gemeinde gemeinsam mit dem Kreisjugendamt und damit in die Bedarfsplanung des Landkreises ein.
Eltern bitte bei Kitas melden.
In Kürze starten nun die Bedarfsplanungsgespräche für das Kita-Jahr 2026/2027. Das Kreisjugendamt bittet daher alle Eltern, die ihr Kind in ihrer Kita noch nicht neu angemeldet haben oder schon Bedarfsänderungen absehen können, sich rechtzeitig an ihre Kita-Leitung zu wenden. Soweit ein Kind bereits eine Kita besucht und keine Änderungen im Betreuungsbedarf abzusehen sind, besteht für die Eltern kein Handlungsbedarf. Text. sp. Symbolfoto. Pixabay. Frei.