09.01.2026 - Kita-Bedarfsplanung. Eltern sollen sich melden.

Für die Kita-Bedarfsplanung im Kreis GER sollen sich die Eltern bei den Tagesstätten melden.

GER. Das Kreisjugendamt der Kreisverwaltung GER ist für die Kita-Bedarfsplanung der Kitas zuständig. Zum grundsätzlichen Start in dieses Bedarfsplanungsverfahren melden Eltern ihre Kinder in der von ihnen gewünschten Kita am Wohnort bei der jeweiligen Kita-Leitung an. Dort werden die Betreuungsbedarfe und evtl. später notwendige Bedarfsänderungen mitgeteilt. Die Kita-Leitungen bringen diese Neuanmeldungen, Bedarfsänderungen oder auch Anmeldungen, die in der Wunsch-Kita nicht umgesetzt werden können, in die Bedarfsplanungsgespräche in der jeweiligen Gemeinde gemeinsam mit dem Kreisjugendamt und damit in die Bedarfsplanung des Landkreises ein. 

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Eltern bitte bei Kitas melden. 

In Kürze starten nun die Bedarfsplanungsgespräche für das Kita-Jahr 2026/2027. Das Kreisjugendamt bittet daher alle Eltern, die ihr Kind in ihrer Kita noch nicht neu angemeldet haben oder schon Bedarfsänderungen absehen können, sich rechtzeitig an ihre Kita-Leitung zu wenden. Soweit ein Kind bereits eine Kita besucht und keine Änderungen im Betreuungsbedarf abzusehen sind, besteht für die Eltern kein Handlungsbedarf. Text. sp. Symbolfoto. Pixabay. Frei. 

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