Mitarbeitende beider Kreisverwaltungen bilden zusammen mit Vertretern der Pfälzer Kletterer des Deutschen Alpenvereins, des Naturschutzbundes der POLLICHIA und anderen den Arbeitskreis Klettern & Naturschutz. Anhand der Lage der Brutplätze der zurück liegenden beiden Jahre legt das Gremium die artenschutzrechtlich erforderlichen Felssperrungen des aktuellen Jahres fest.
Die Kriterien.
Um die Kenntnisse zu erlangen, sind viele Stunden ehrenamtliche Beobachtungstätigkeit vor Ort an den Felsen erforderlich. Wird eine Brut an einem noch nicht gesperrten Felsen entdeckt, wird dieser unverzüglich ebenfalls gesperrt. Ebenso wird die Sperrung an Felsen, an denen nachweislich doch nicht gebrütet wird, frühzeitig aufgehoben. Text. sp.
Folgende Felsen ab 1. Februar nicht betreten werden.
Bereich der VG Annweiler
1. Asselstein
2. Buchholzfels
3. Dingentalturm
4. Dimbergpfeiler
5. Drei Felsen (Mittel- und Ostpfeiler)
6. Hundsfels
7. Stein Nadel
8. Leberstein
9. Rödelstein
Bereich der VG BZA.
1. Rappenfels (Lauterschwan)
Bereich der VG LD-Land.
1. Eußerthaler Krappenfels
2. Has/Münzfels
Bereich der VG Dahn.
1. Bruchweiler Geierstein
2. Buhlsteinpfeiler
3. Bundenthaler Turm
4. Dürrensteine
5. Kapellenfels
6. Kastellfels (Rumbachtalplatte)
7. Krähenstein
8. Kumbdtfels Grat
9. Lämmerfelsen
10. Pferchfeldmassiv
11. Rabensteine: Falk
12. Rappenwand
13. Retschelfels
14. Schönauer Hirtsfels
15. Schönauer Pfaffenfels
16. Wöllmersbergfels
Bereich der VG Hauenstein.
1. Backelstein
2. Bavaria
3. Burghalderfels
4. Haselstein
5. Luger Friedrich Südwand
6. Stephanstürme
Bereich der VG PS-Land.
1. Lattenteichfels (westlicher und östlicher)
2. Rotzollwand
3. Ruppertstein
Bereich der VG Rodalben.
1. Kippkopf – Nordmassiv
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