In Gesprächen wurde erläutert, welche Folgen sich daraus für die Waldbesitzenden ergeben. Die Teilnehmer hatten während des Spazierganges die Möglichkeit, Fragen zu stellen und mit den Mitarbeitern des Forstamtes ihre Sorgen und Wünsche zu besprechen.
An vier Stationen wurden die Folgen des Klimawandels gezeigt und erklärt, was dies für Waldbesitzende bedeutet. Der Wald darf von allen zu jeder Zeit betreten werden – ein hohes Gut. Dabei müssen Waldbesuchende jederzeit mit den sogenannten „waldtypischen Gefahren“ wie zum Beispiel herabfallenden Ästen, umstürzenden Bäumen und anderem rechnen. Doch werden an einem Punkt Infoschilder, Schautafeln, Bänke oder Ähnliches aufgestellt, welche Waldbesuchende zum Verweilen einladen, gilt für den Waldbesitzenden die Verkehrssicherungspflicht. Alles, was zur Gefahr werden könnte, muss entfernt werden. „Es lohnt sich also immer, genau zu überlegen, was man an welcher Stelle aufstellen möchte und den Schilderwald zu bündeln“, erklärte Revierleiter Philipp Mauer.
Wald verändert sich mit großer Geschwindigkeit.
Forstamtsleiter Philipp Hannemann führte aus, wie der Wald sich mit großer Geschwindigkeit verändert. „Aufgrund der Trockenheit hat sich der Zustand des Waldes in den vergangenen Jahren erheblich verschlechtert. Viele Bäume sind geschwächt. Die Verkehrssicherung ist unumgänglich und gleichzeitig ein hoher Zeit- und Kostenfaktor. Diese Aufgabe macht zurzeit rund ein Viertel der Arbeitszeit des Revierleiters aus“, sagte er. Es sei nicht davon auszugehen, dass in den nächsten Jahren nochmal so hohe Kosten im Zuge der VKS wie 2024 entstehen. Sie werden aber sicher deutlich über dem vorherigen Niveau bleiben und auch weiter eine steigende Tendenz aufweisen.
Kita muss angestammtes Areal verlassen.
Ein Offenbacher Kindergarten ist von den vielen Schäden an Bäumen betroffen. Die Fläche, die bis vor Kurzem einmal pro Woche genutzt wurde, birgt viele Risiken. Der Revierleiter versucht nun, in enger Abstimmung mit dem Kindergarten eine neue Fläche zu finden, die sicherer ist.
P-Plätze und Bahnlinien im Blick haben.
Neben Orten, die zum Verweilen einladen, unterliegen auch Parkplätze, Bahnlinien und Straßen der Verkehrssicherungspflicht. Eine Möglichkeit, langfristig sowohl die Risiken als auch die Kosten an diesem Punkt zu senken, ist die Anlage von abgestuften Waldsäumen. Von der Straße ausgehend werden dabei große Bäume innerhalb einer Baumlänge Abstand entnommen und die Fläche anschließend mit Büschen und Bäumen mit einer niedrigeren Endhöhe bepflanzt. Eine solche Maßnahme wird zurzeit an der L 542 zwischen Herxheim und Hayna durchgeführt. Wie es dort später einmal aussehen könnte, kann man an der K 44 sehen. Ein anderer Vorteil eines abgestuften Waldsaumes ist die nochmals höhere Artenvielfalt mit einem großen Angebot an Blüten für Insekten. Bei Totholz ist der ökologischer Wert als Lebensraum für Spechte, Fledermäuse und zahlreiche Insekten sehr hoch. Deshalb sollte es erhalten bleiben, wann immer es möglich ist. Text. sp.