„Das Betreuungsrecht hat eine nicht mehr wegzudenkende Funktion der Solidarität in unserer Gesellschaft erreicht. Die jüngst erfolgte Reform im Betreuungsrecht schafft zeitgemäße Strukturen. Der Zielbegriff von einst dem ,Wohl' des Betreuten wird in ,Wunsch und Willen' des Betreuten geändert. Menschen unter Betreuung sind meist zugleich Menschen mit Einschränkungen. Inklusion ist daher ein wichtiges Thema, das uns eint und uns in den Zielen zusammenführt, nämlich für die uns anvertrauten Menschen eine gute Politik zu machen. (...) Es ist ein Zeichen gelebter Solidarität, dass sich viele Menschen ehrenamtlich im Betreuungswesen engagieren. Dies zeigt sich ganz deutlich beim Betreuungsverein der Lebenshilfe LD-SÜW." So MP Alexander Schweitzer.
Der erste Vorsitzende des Betreuungsvereins, Gunther Holzhauer, blickt zurück. Auf den Anfang. „Am Mittwoch, den 30.März 1994, trafen sich 38 Mitglieder der Lebenshilfe LD-SÜW. 8 Mitglieder waren damals die Gründungsmitglieder des Betreuungsverein der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung LD-SÜW. Herr Georg Rothöhler hat die damalige Gründungsveranstaltung geleitet.“
Erinnerungen. Entwicklung.
Als erste Vositzende wurde Inge Minges gewählt, die den Verein bis 2006 geführt hat. Auf sie folgte Hans-Ludwig Tillner. 2009 bis 2018 war dann Lutz Jabosch der 1. Vorsitzende. Seither ist Gunther Holzhauer der Vorstand des Betreuungsverein der Lebenshilfe LD-SÜW mit seinen über 200 Mitgliedern, von denen keiner Mitgliedsbeitrag bezahlen muss. Ein Alleinstellungsmerkmal. Zumal über die Jahre Personal eingestellt wurde. So, wie die am 1. Oktober 1994 hauptamtliche Mitarbeiterin Margreth Becker-Echternach. 2017 wurde die Nachfolgerin Frau Birthe Kunze-Bergseingestellt. Dazu kommen noch 2 Mitarbeiterinnen. Frau Islam und Frau Keßler, so Holzhauer.
„Unser Verein kann stolz sein, das wir vor 11 Jahren eigene Büroräume in der Hochstadter Straße 2c in Offenbach kaufen konnten. Es war für uns sehr wichtig, in der räumlichen Nähe zu der Lebenshilfe zu sein. Auch können wir seit zwei Jahren über ein eigenes Dienstfahrzeug verfügen“ stellt Holzhauer klar. Text. sp.