Anträge auf einen Führerschein sind bei der jeweiligen VG-Verwaltung zu stellen. Das betrifft Fahranfänger und alle, die vom verpflichtenden Umtausch der alten „Lappen" beziehungsweise der Führerscheine im Kartenformat betroffen sind. Auch bei den VG-Verwaltungen ist dem Antrag, ein biometrisches Foto in Papierform beizulegen. Der Antrag wird dann von der VG an die Kreisverwaltung weitergeleitet. Übrigens: Wer vor 1953 geboren ist, muss den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
2025 über 8000 Anträge bearbeitet.
Im Jahr 2025 hat die Fahrerlaubnis-Behörde des Landkreises SÜW fast 8500 Fahrerlaubnis-Anträge bearbeitet. Davon 2800 im Rahmen des weiterhin notwendigen Führerscheinumtauschs. 2170 Anträge entfielen auf die Erteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis. 379 Mal wurde ein Ersatzdokument beantragt, 213 Mal wurde eine ausländische Fahrerlaubnis in eine deutsche umgeschrieben. Rund 600 Verlängerungen von Bus-, Personenbeförderungs- oder Lkw-Fahrerlaubnissen wurden beantragt. Darüber hinaus wurden 800 internationale Führerscheine ausgestellt, die als Übersetzung des nationalen Führerscheines in vielen Nicht-EU-Ländern benötigt werden.
Im Netz.
Termine.
Wer bei der Führerscheinstelle des Landkreises etwas erledigen will, vereinbart vorab einen Termin, online unter www.suedliche-weinstrasse.de/termin.