Hier wurden die Beschilderungen aktualisiert. Somit greift ab sofort die neue Verkehrsregelung bzw. Verkehrsführung. Die dortige Einführung einer Tempo 30-Zone geht auch zurück auf einen finalen Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Mobilität vom 9. Dezember 2025.
Der Radverkehr darf in dem Bereich künftig nicht mehr auf dem Gehweg, sondern muss auf der Fahrbahn fahren. Tempo-30-Piktogramme werden auf der Fahrbahn noch ergänzt. Höchstgeschwindigkeit in dem Bereich sind 30 km/h und hinsichtlich der Vorfahrtsregelung gilt rechts vor links.
„Die Vorortbegehung hat ergeben, dass viele Verkehrsteilnehmende die neue Verkehrsführung trotz der Hinweisschilder noch nicht realisiert hat. Insbesondere an der Einmündung Schlachthofstraße ist Vorsicht geboten. Wenn die aus der Schlachthofstraße kommenden Verkehrsteilnehmenden, die auf die neue Vorfahrtsregelung vertrauen, auf Verkehrsteilnehmende treffen, die aus dem Nordring kommen und die neue Vorfahrtsregelung nicht auf dem Schirm haben, wird es gefährlich. Die Stadt bittet alle Autofahrer, die neue Verkehrsführung zu beachten“, erklärt Steffen Baum, Leiter der städtischen Straßenverkehrsabteilung. Text. sp.