Der Exhibitionist wurde von der alarmierten Polizei am Abend zu Hause angetroffen und das Verhalten zunächst unterbunden. Die Polizei verblieb sodann im nahen Umfeld der Wohnung um ein nochmaliges Verhalten zu verhindern. Nachdem der Mann allerdings den Anweisungen der Polizei nun nicht mehr folgen wollte, sollte er in polizeiliches Gewahrsam genommen werden.
Bei der nun folgenden Ingewahrsamnahme leistete der Mann erheblichen Widerstand gegen die Polizeikräfte. Letztlich gelang es den Beamten, den Mann zu fesseln und ihn auf die Polizeidienststelle zu bringen, wo er die Nacht im Polizeigewahrsam verbrachte. Die Polizeikräfte blieben unverletzt, wohingegen der Mann leichte Verletzungen erlitt.
Die Polizei hat Strafverfahren hinsichtlich Exhibitionistischer Handlungen, sowie wegen Widerstandes eingeleitet. Teilt die Polizei mit. Text. sp. Symbolfoto.