Es wurden bei einer Schadensanalyse an der Brücke der B 9 über der L 528/Iggelheimer Straße bei SP neue Risse an beiden Brücken-Überbauten entdeckt. Da die Rissbilder auffällig sind und zudem bei der turnusgemäß stattgefundenen jüngsten Bauwerksprüfung noch nicht vorhanden waren, müssen nun kurzfristig weitere Untersuchungen zur Ermittlung der Schadensursache veranlasst werden.
Bis die Ergebnisse dieser erforderlichen Untersuchungen (Bohrmehl- und Spannstahlproben) vorliegen, müssen als vorsorgliche Maßnahme zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und zum Schutz der Bausubstanz umgehend Verkehrsbeschränkungen angeordnet werden.
Daher gilt ab sofort in beiden Fahrtrichtungen des Bauwerksbereichs für LKW ein Mindestabstand von 50 Metern sowie für alle Verkehrsteilnehmer eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h. Text. sp. Grafik. LBM. Frei.