04.11.2026 - Führerschein umtauschen. Antrag jetzt auch online möglich.

Alte Führerscheine müssen schrittweise gegen den neuen EU-Kartenführerschein ausgetauscht werden. Bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße kann der Umtausch jetzt auch online beantragt werden. Symbolfoto. Pixabay.

SÜW. Wer seinen alten Führerschein umtauschen muss, kann den Antrag bei der Kreisverwaltung SÜW jetzt auch online stellen. Gleichsam erinnert die Kreisverwaltung an die geltenden Fristen. 

Lesezeit: 02:09 Minuten

Wer einen Kartenführerschein besitzt, der zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurde, muss diesen bis zum 19. Januar 2027 umtauschen. Betroffene sollten sich frühzeitig darum kümmern, damit es kurz vor Ablauf der Frist nicht zu längeren Wartezeiten kommt.

„Mit dem neuen Online-Angebot machen wir den Führerscheinumtausch für die Bürger noch einfacher. Sie können den Antrag bequem von zu Hause aus stellen und sparen sich den Weg zur Verwaltung", so Landrat Dietmar Seefeldt.

Für den Online-Antrag benötigen Bürger einen Personalausweis oder Reisepass. Sie können sich auch über die BundID anmelden. Außerdem müssen sie ein Foto ihres bisherigen Führerscheins und ein aktuelles biometrisches Passfoto hochladen. Das Passfoto darf höchstens zwei Jahre alt sein und kann auch mit dem Smartphone aufgenommen werden. Dabei ist auf einen neutralen Hintergrund zu achten. Den bisherigen Führerschein müssen sie erst bei der Abholung des neuen Dokuments im Original vorlegen. 

Wer den Antrag lieber persönlich stellen möchte, kann sich weiterhin an die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße oder die jeweils zuständige Verbandsgemeindeverwaltung wenden. Dafür werden ein Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passfoto in Papierform und der bisherige Führerschein im Original benötigt. In manchen Fällen ist zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung erforderlich.

Welche Fristen für den Umtausch gelten.

Bis zum 19. Januar 2033 müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, schrittweise gegen den neuen, fälschungssicheren EU-Kartenführerschein ausgetauscht werden. Wann der eigene Führerschein an der Reihe ist, hängt davon ab, ob es sich um einen alten Papierführerschein oder bereits um einen Kartenführerschein handelt.

Bei Papierführerscheinen, die bis Ende 1998 ausgestellt wurden, richtet sich die Frist nach dem Geburtsjahr. Für alle Personen, die 1953 oder später geboren wurden, sind diese Fristen bereits abgelaufen.

Bei Kartenführerscheinen, die ab 1999 ausgestellt wurden, ist dagegen das Ausstellungsjahr entscheidend. Es steht auf der Vorderseite des Führerscheins unter der Ziffer 4a. Für Führerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001 ist die Frist bereits abgelaufen. Wer einen Kartenführerschein aus den Jahren 2002 bis 2004 besitzt, hat noch bis zum 19. Januar 2027 Zeit. Für Führerscheine aus den Jahren 2005 bis 2007 endet die Frist am 19. Januar 2028. Danach folgen diese weiteren Fristen nach Ausstellungsjahr des Führerscheins.

• 2008: bis 19. Januar 2029
• 2009: bis 19. Januar 2030
• 2010: bis 19. Januar 2031
• 2011: bis 19. Januar 2032
• 2012 – 18.01.2013: bis 19. Januar 2033

Eine Ausnahme gilt für alle, die vor 1953 geboren wurden. Sie haben unabhängig davon, welchen Führerschein sie besitzen, bis zum 19. Januar 2033 Zeit für den Umtausch. Text. sp.

Im Netz.

Zum Online-Antrag für den Umtausch des Führerscheins hier klicken.

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