06.10.2026 - Zuzugssperre. Für Schuhstadt bleibt bestehen.

Die Zuzugssperre für PS bleibt vorerst bestehen. Die Infrastruktur zur Integration von Fremden ist nach wie wie vor am Limit. Oder darüber.

PS. Die für die Stadt PS seit Februar 2025 geltende Zuzugssperre nach Aufenthaltsgesetz wird verlängert. Das Ministerium des Innern, für Integration und Verkehr hält einen Erlass an die kommunalen Ausländerbehörden in RLP sowie die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier aufrecht, wonach ein Zuzug des betroffenen Personenkreises nach PS grundsätzlich nur in gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen möglich ist.

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Die Stadt PS hatte sich für eine Fortführung der Regelung eingesetzt. Hintergrund ist die weiterhin hohe Belastung der örtlichen Integrationsstrukturen. Insbesondere die Bereiche Kinderbetreuung, Schulen, Sprachförderung, soziale Beratung und Wohnraum stehen vor erheblichen Herausforderungen. Die Zuzugssperre soll dazu beitragen, die Zahl zusätzlicher Zuzüge im Rahmen der sogenannten Sekundärmigration zu begrenzen und den vorhandenen Strukturen den notwendigen Handlungsspielraum für nachhaltige Integrationsarbeit zu geben.

OB Zwick. Weitere Verschnaufpause.

OB Markus Zwick begrüßt die Verlängerung. „Ich freue mich, dass die Zuzugssperre für PS verlängert wird. Die vergangenen Monate haben gezeigt, dass die Regelung dazu beiträgt, unsere Integrationsstrukturen zu entlasten und ihnen die notwendige Zeit zu verschaffen. Wir haben dadurch eine wichtige Verschnaufpause gewonnen. Gleichzeitig bleibt die Situation in vielen Bereichen angespannt. Deshalb ist es richtig, die Entwicklung weiter aufmerksam zu beobachten. Unser Ziel bleibt eine Integration, die den Menschen gerecht wird und zugleich unsere Stadtgesellschaft und die vorhandenen Strukturen nicht überfordert.“

In 2027 nächste Prüfung.

Eine erneute Evaluation der Situation ist im Jahr 2027 vorgesehen. Dabei soll geprüft werden, wie sich die Zuzugsentwicklung sowie die Belastung der kommunalen Integrationsstrukturen entwickelt haben und ob die Voraussetzungen für eine Fortführung der Regelung weiterhin gegeben sind. 

Die Stadt PS hatte bereits im September 2024 die Einrichtung einer entsprechenden Zuzugssperre beantragt. Das Land RLP erließ daraufhin die Regelung zum 1. Februar 2025. Text. sp. Symbolfoto. Pixabay. Frei. 

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