07.05.2026 - Gummi-Mayer-Areal. Stadt kleinlaut. Nach Gerichtsurteil.

In der jüngsten Sitzung des städtischen Bauausschusses wurde über die zukünftige Entwicklung des sogenannten „Gummi-Mayer-Areals“ in der LDer Innenstadt beraten. Foto. Stadt. LD. Frei.

LD. Die Stadt LD plant, macht und tut, um aus der Südpfalz-Metropole einen noch heißeren Hotspot zum Wohnen und Feiern zu erschaffen. Doch dabei hat sie eines vergessen. Den Schutz des privaten Eigentums. Eines der höchsten Güter überhaupt in diesem Land. So wie im Fall des Areals von Gummi Mayer in der Innenstadt. Es wurde von der Stadt überplant. Mit Wohnungen und möglichen Vergnügungsstätten. Gummi-Mayer zog vor Gericht. Und bekam Recht. So nicht. Und die Stadt LD eine schallende Ohrfeige für ihre durchaus arrogante Vorgehensweise. Nun heißt es. Scherben zusammen zu lesen und neu planen. Gummi-Mayer will unter anderem einen Drogeriemarkt ansiedeln, was die Stadt zum Schutz des innerstädtischen Handels verhindern will.

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Das rund 11.300 Quadratmeter große Areal liegt zwischen Nordring, Am Großmarkt, Weißquartierstraße und Ostring. Ziel der Stadt ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung hin zu einem gemischt genutzten Quartier mit Wohn- und ergänzenden Gewerbeflächen. Grundlage ist der bestehende Bebauungsplan, den das zuständige Verwaltungsgericht in NW für unwirksam hält, räumt die Stadtverwaltung ein.

In der Diskussion wurde die grundsätzliche Notwendigkeit einer bauleitplanerischen Steuerung des Quartiers bestätigt. Unterschiedliche Auffassungen gab es insbesondere zur Ansiedlung eines Drogeriemarktes im Plangebiet. Die Verwaltung verwies dabei auf das bestehende Einzelhandelskonzept der Stadt, das den Schutz und die Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche in der Innenstadt vorsieht.

Die Sicht des OB.

„Unser Ziel ist eine städtebaulich sinnvolle, zukunftsorientierte und rechtssichere Entwicklung des Gummi-Mayer-Areals“, betont OB Dominik Geißler. „Es soll ein gemischt genutztes Quartier entstehen, das die Innenstadt stärkt und sich gut in das Stadtgefüge einfügt. Dabei wollen wir sowohl die Interessen des Eigentümers als auch den Schutz und die Stärkung des innerstädtischen Einzelhandels berücksichtigen. Grundlage dafür ist ein geordnetes Verfahren mit klaren Rahmenbedingungen.“

Neuer Bebauungsplan in nächster Stadtratssitzung?

Die Verwaltung geht davon aus, dass dem Stadtrat auf Grundlage vertiefender Gespräche mit dem Eigentümer in seiner nächsten Sitzung eine Beschlussvorlage vorgelegt werden kann. Diese soll den Aufstellungsbeschluss eines neuen Bebauungsplans mit angepassten Planungszielen für den Bereich Einzelhandel enthalten, auf den Erlass einer Veränderungssperre verzichten, die Verwaltung mit der Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts der Stadt Landau beauftragen und auf den Einsatz von Rechtsmitteln gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts verzichten. Text. sp. 

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