„Der Bund provoziert mit diesem Gesetz Insolvenzen, statt sie nur in Kauf zu nehmen. Wenn es vielerorts unmöglich wird, ein Krankenhaus wirtschaftlich zu führen, ziehen sich Träger zwangsläufig aus der Fläche zurück“, so die stellvertretende Vorsitzende des Landkreistags, Julia Gieseking.
Auch Rettungsdienst verschlechtert sich.
Insbesondere auch die rettungsdienstliche Versorgung der Bevölkerung wäre in der weiteren Folge erheblich verschlechtert. In dem Entwurf des GKV-Beitragssicherungsgesetzes, das der Bundestag am 10. Juli beschließen soll, sehen die Landräte in RLP eine massive Existenzbedrohung für die Krankenhausstandorte im Land. „Das Ergebnis wäre, dass die Landkreise in Verantwortung gehen müssen, da sie den grundsätzlichen Sicherstellungsauftrag für die stationäre Versorgung tragen.“ Einmal mehr entscheidet ein Bundesgesetz mit voller Wucht über die kommunale Ebene - ohne dass die Kommunen am Ergebnis mitwirken können.
Landkreise als Prellböcke.
„Die Landkreise können nicht weiter der Prellbock solcher Entscheidungen sein.“ Die zahlreichen Krankenhaus-Insolvenzen der letzten Jahre in RLP sind kein Zufall, sondern Ausdruck eines Systems unter wachsendem Druck. Allein für RLP bedeutet das GKV-Beitragssicherungsgesetz allein Belastung von rund 500 Millionen Euro pro Jahr. Geld, das den Krankenhäusern direkt fehlt. Bund und Land müssten deshalb Regelungen finden, die tragfähig sind und finanzielle Sicherheit garantieren.
Kritik an starrem neuen Versorgungsgesetz.
„Die Landkreise können dies nicht schultern“, erklärt Gieseking stellvertretend für ihre Amtskollegen. Erhebliche Kürzungen bei den Leistungserbringern bedeuten weniger finanzielle Mittel für die Versorgung und damit weniger Leistungen und Sicherheit für Patienten. Verschärft wird die Lage durch das Krankenhaus-Versorgungs-Verbesserungsgesetz, das die Krankenhauslandschaft in den kommenden drei Jahren grundlegend umwälzt und Leistungskataloge nach starren Kriterien zuweist. Ohne Rücksicht auf regionale Versorgungsrealitäten.
60 Prozent der Häuser rechnen mit Verlusten.
Für Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld, zugleich stellvertretender Vorsitzender der Landeskrankenhausgesellschaft RLP, ist die Konsequenz eindeutig. „Schon heute rechnen über 60 Prozent der Krankenhäuser mit einem Verlust. Und diese Zahl wird weiter steigen.“ Bei Kreiskrankenhäusern und bei Häusern, deren Verluste die Landkreise bereits heute ausgleichen, schlägt sich das unmittelbar in den Kreishaushalten nieder. „Der Sicherstellungsauftrag im Landeskrankenhausgesetz macht die Landkreise zur letzten Auffanglinie für die stationäre Versorgung.
Ein dauerhafter Einnahmeverlust von 3 Millionen Euro jährlich im Kreiskrankenhaus Grünstadt würde den Kreishaushalt dauerhaft und direkt belasten.“ Andere Landkreise mit Krankenhausbeteiligungen träfe es ebenso hart.
Kreis-Chefs lehnen Gesetzentwurf ab.
Die Landräte lehnen den bisherigen Gesetzentwurf ab und fordern, dass im weiteren Verfahren folgende Punkte zwingend berücksichtigt werden.
• Keine kalte Strukturreform bei Krankenhäusern durch die Hintertür der geplanten Gesetzesvorhaben
• Stärkung der Trägervielfalt, insbesondere hinsichtlich der für RLP unverzichtbaren freigemeinnützigen Träger
• Planbare und langfristige Ausfinanzierung der Krankenhausstandorte zur Sicherung der regionalen stationären Versorgung
• Kein weiteres Bundesgesetz zu Lasten der Kommunen
Vom Land RLP erwarten die Landkreise, dass es sich im Bundesrat, der ebenfalls am 10. Juli 2026 tagt, für die Anrufung des Vermittlungsausschusses einsetzt, sofern bis dahin keine wesentlichen, die Krankenhäuser spürbar entlastenden Gesetzesänderungen vorliegen. Text. sp. Foto. sp.