07.10.2026 - Kontrolle. Verbotenes Radeln in FuZo.

Die Stadt LD führt weiter Schwerpunktkontrollen in der FuZo durch. Foto. Stadt. LD. Frei.

LD. Was in BZA scheinbar undenkbar ist, ist andernorts mittlerweile gängige Praxis. Die Kontrolle der FuZo angesichts der verbotenenen Nutzung durch Radfahrer. So wieder einmal in LD. Auch soll die Überwachung im Oktober fortgesetzt werden. Und das angesagt von einem mehr als überzeugten Radfahrer in Bürgermeister-Funktion. Lukas Hartmann.

Lesezeit: 01:29 Minuten

Die FuZo bleibt auch im Oktober Schwerpunkt der LDer Verkehrskontrollen. Das hat Bürgermeister Lukas Hartmann nach der Bilanz des ersten Kontrollmonats entschieden. Denn die zeigt. Bei den Schwerpunktkontrollen im September wurden knapp 100 Verstöße festgestellt und sanktioniert. Für den Verkehrs- und Ordnungsdezernenten ein klares Signal, die verstärkten Kontrollen in diesem Bereich fortzusetzen.

Insgesamt erwischten die städtischen Vollzugskräfte im September 79 Radfahrende, die zu einer nicht erlaubten Zeit durch die FuZo fuhren. Hinzu kamen 10 Autofahrende, die außerhalb der erlaubten Lade- und Lieferzeiten unterwegs waren, sowie 10 Verstöße mit E-Scootern. Für diese gilt grundsätzlich. In der FuZo ist das Fahren nicht erlaubt.

Weiter dranbleiben.

„Die Zahlen zeigen ziemlich deutlich, dass es richtig ist, hier weiter dranzubleiben“, sagt Lukas Hartmann. „Deshalb habe ich das Ordnungsamt angewiesen, den Schwerpunkt im Oktober noch einmal auf die FuZo zu legen. Sie ist in erster Linie für Menschen da, die zu Fuß unterwegs sind. Und die sollen sich dort sicher bewegen können. Uns geht es dabei nicht darum, möglichst viele Verwarnungen auszusprechen. Wir wollen, dass die Regeln eingehalten werden und alle ein bisschen mehr Rücksicht aufeinander nehmen.“

Die Regeln.

Radfahren ist in der Landauer FuZo montags bis samstags zwischen 18:30 Uhr und 11 Uhr sowie sonntags ganztägig erlaubt. Allerdings nur in Schrittgeschwindigkeit. Außerhalb dieser Zeiten gilt. Absteigen und schieben. An einzelnen Stellen, etwa am Stiftsplatz, greifen entsprechend ausgeschilderte Ausnahmen.

E-Scooter haben grundsätzlich in FuZo nichts zu suchen. 

Kinder unter 10 Jahren dürfen die Fußgängerzone jederzeit mit dem Fahrrad befahren. Ebenfalls in Schrittgeschwindigkeit. Kinder unter 8 Jahren dürfen dabei von einer erwachsenen Aufsichtsperson auf dem Fahrrad begleitet werden.

Für E-Scooter gilt dagegen unabhängig von Uhrzeit und Wochentag. Sie dürfen die LDer Fußgängerzone nicht befahren. Text. sp. 

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