Auch wenn das Verwaltungsgericht keinen Verfassungsverstoß sieht, hält der Landkreis an seiner Kritik am kommunalen Finanzausgleich fest. Denn grundsätzliche Fragen zur finanziellen Ausstattung der Kommunen sind weiterhin ungeklärt. Heißt es aus dem Kreishaus in PS.
Der Kreistag wird nun am Montag, 16. November, darüber entscheiden, ob der Landkreis den Rechtsweg fortsetzt und Berufung einlegt. Stimmt der Kreistag zu, wird die Berufung vorm Oberverwaltungsgericht RLP in Koblenz verhandelt.
NWer Gericht befindet Berechnung des Landes als zulässig.
Das Verwaltungsgericht NW hält die gesetzlichen Regelungen des kommunalen Finanzausgleichs laut Urteilsbegründung für verfassungsgemäß. Dabei räumt es dem Land einen großen Gestaltungsspielraum ein. Das Gericht sieht die vom Land gewählte Methode zur Ermittlung des kommunalen Finanzbedarfs als rechtlich zulässig an.
Kreis. Nicht Methodik, sondern Leistungsfähigkeit steht im Mittelpunkt.
Aus Sicht des Landkreises greift das jedoch zu kurz. Denn die entscheidende Frage ist nicht, ob das Land ein formal nachvollziehbares Berechnungsverfahren entwickelt hat. Entscheidend ist vielmehr, ob das Land es den Kommunen durch den geltenden kommunalen Finanzausgleich tatsächlich ermöglicht, alle ihre Aufgaben zu erfüllen und ihre Handlungsfähigkeit zu bewahren, wie es grundsätzlich in der rheinland-pfälzischen Landesverfassung garantiert ist.
Trotz Sparsamkeit steigen Schulden dramatisch.
Der Landkreis wendet sich in seiner Klage gegen die aus seiner Sicht unzureichende finanzielle Ausstattung durch das Land und die zugrundeliegenden Regelungen des kommunalen Finanzausgleichs. Konkret geht es um den Schlüsselzuweisungsbescheid des Jahres 2024.
Ausgeglichener Haushalt nicht möglich. Kostenfaktor Soziales.
„Der Landkreis SWP wirtschaftet seit Jahren sparsam, dennoch entwickelt sich seine Verschuldung dramatisch. Seit 2023 müssen wir Jahr für Jahr Liquiditätskredite in zweistelliger Millionenhöhe aufnehmen. Ein Haushaltsausgleich aus eigener Kraft ist uns nicht möglich", betont Landrätin Dr. Susanne Ganster. Vor allem steigende Ausgaben in den Bereichen Soziales, Jugend und Kindertagesstätten belasten den Haushalt immer stärker, ohne dass der Landkreis für diese Pflichtausgaben ausreichend Geld erhält. Text. sp. Symbolfoto. Pixabay. Frei.