08.06.2026 - Spielzone ist Spielzone. 34 zu flotte Fahrer.

Die Markt- und die sich anschließende Königstraße sind großteils "Spielzone". Schritttempo ist vorgegeben. Viele Fahrer interessiert das aber nicht.

BZA. Bereits am Dienstag, 2. Juni wurde durch die Polizeiinspektion BZA die Einhaltung der vorgeschriebenen Schrittgeschwindigkeit überwacht. Im durch Verkehrszeichen 325 gekennzeichneten verkehrsberuhigten Bereich in der Marktstraße/Königstraße/Marktplatz wurden zwischen 9:40h und 11:40 Uhr insgesamt 34 Fahrzeuge festgestellt, die sich nicht an die Geschwindigkeitsvorgabe hielten. 

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Polizei informiert. 

In solchen verkehrsberuhigten Bereichen gelten folgende Ge- und Verbote.

1. Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

2. Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern. Wenn nötig, muss gewartet werden.

3. Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.

4. Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.

5. Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen. Kinderspiele sind überall erlaubt.

6. Verlassen der Zone. Wer aus einem verkehrsberuhigten Bereich in eine andere Straße einfährt, muss allen anderen Verkehrsteilnehmern Vorfahrt gewähren. Hier gilt nicht Rechts vor Links. Text. sp. Fotos. Polizei. Frei. 

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