08.06.2026 - Totes Mädchen. Mutter soll angeklagt werden.

Kommt es zur Anklage einer Mutter aus der VG Maikammer, der die Staatsanwaltschaft zur Last legt, ihre Tochter nicht richtig ernährt zu haben und in Folge verstorben ist?

MAIKAMMER. Die Staatsanwaltschaft LD erhebt Anklage gegen eine Mutter im Zusammenhang des Todes eines damals 7-jährigen Mädchens. Passiert ist das Ableben im Februar 2024 in der VG Maikammer. Der Anwurf der Staatsanwaltschaft. Körperverletzung durch Unterlassen und Verletzung der Fürsorgepflicht. Das an Epilepsie leidende Mädchen, ein massiver Pflegefall, soll an Unternährung gestorben sein.

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Nach dem Ergebnis der Ermittlungen, insbesondere der durchgeführten Obduktion sowie weiterer rechtsmedizinischer Untersuchungen ist laut Staatsanwaltschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass das schwerstbehinderte Kind, das u.a. unter Epilepsie litt, nach einem epileptischen Anfall, der von der Mutter, die zu diesem Zeitpunkt schlief, nicht bemerkt wurde, verstorben ist. 

Es hat sich kein hinreichender Verdacht für ein Fremdverschulden an dem Tod des Kindes ergeben. Die durchgeführten rechtsmedizinischen Untersuchungen ergaben insoweit auch keine Hinweise auf eine unzureichende antiepileptische medikamentöse Einstellung oder darauf, dass dem Kind die ärztlicherseits verordneten Medikamente zur Behandlung der Epilepsie nicht verabreicht wurden.

Ernährungsmäßig nicht richtig versorgt?

Da das verstorbene Mädchen jedoch stark untergewichtig war, nahm die Staatsanwaltschaft LD Ermittlungen wegen des Verdachtes der nicht ausreichenden Versorgung des Kindes auf.

Nach Abschluss der Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft LD nun Anklage gegen die Mutter des Mädchens wegen Körperverletzung durch Unterlassen und Verletzung der Fürsorgepflicht erhoben. 

Keine Sondernahrung. Sondern nur Selbstgekochtes?

Der nun 39-jährigen Frau wird in der Anklage zur Last gelegt, ihr Kind, das über eine Magensonde ernährt werden musste, und das, wie der Angeschuldigten bekannt war, zur Sicherstellung einer ausreichenden Ernährung auf die Gabe einer hochkalorischen Sondennahrung angewiesen war, nicht mit dieser erforderlichen speziellen Nahrung versorgt zu haben, sondern es nur mit einem selbst hergestellten Babybrei über die Sonde ernährt zu haben. 

Trotz Abmagerung nicht zum Arzt?

Auch als für die Frau erkennbar war, dass das Mädchen zunehmend an Gewicht verlor und stark abmagerte, soll sie weder die Ernährung umgestellt, noch einen Arzt aufgesucht haben. Zwar kommt das eingeholte medizinische Gutachten zu dem Ergebnis, dass nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden könne, dass die Unterernährung zum tödlichen Ausgang des epileptischen Anfalls beigetragen habe, jedoch ist auf der Grundlage der Ausführungen des Sachverständigen davon auszugehen, dass die unzureichende Versorgung zu einer starken Auszehrung und mithin zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Gesundheit des Kindes führte.

Das Amtsgericht Landau hat nun über die Zulassung der Anklage und über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Das teilt die Staatsanwaltschaft LD mit. Text. sp. Foto. sp

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