Das Wiederkehrende-Beiträge-System soll die finanzielle Last auf möglichst viele Schultern verteilen, damit einzelne Anwohner nicht über Gebühr zur Kasse gebeten werden. Wie unlängst in der Lessingstraße, die noch nach dem bisherigen Modell abgerechnet wurde. Darunter beispielsweise ein Anwohner, der einen fünfstelligen Betrag berappen muss.
Land- und Bundesstraßen ausgenommen.
Wie Stadtbürgermeister Hermann Augspurger ausführte, unterliegt in Zukunft das gesamte Straßennetz der neuen Abrechnungsweise. Ausgenommen sind Land- und Bundesstraßen, da diese nicht zum städtischen Straßennetz gehören. Bei der Sanierung der Gemeindestraßen beteiligt sich die Stadt grundsätzlich einheitlich mit 25 Prozent an den Kosten.
Verschonungsregel.
Um eine Doppelbelastung von Anwohnern durch die Umstellung zu vermeiden, gibt es eine sogenannte Verschonungsregelung. So bleiben beispielsweise die Anwohner der gerade fertiggestellten Lessingstraße in den kommenden 20 Jahren von wiederkehrenden Beiträgen ausgenommen. Wurde nur die Fahrbahn erneuert liegt die Verschonungsfrist bei 15 Jahren, bei Bürgersteig-Sanierung 10 Jahre. Die seit einer Sanierung verstrichene Zeit wird auf die Verschonungszeit angerechnet. Text. sp. Symbolfoto. Pixabay. Frei.