Die Veterinärämter der KVs SÜW, GER, DÜW und RP machen daher auf die aktuell gültigen gesetzlichen Regelungen aufmerksam. Bekannte Fälle der Newcastle-Krankheit gibt es im Zuständigkeitsgebiet der örtlichen Veterinärämter nicht. Stand 9. April.
Auch Kleinstbestände unterliegen Impfpflicht.
Alle Hühner und Puten eines Bestandes sind gegen die Newcastle-Krankheit impfen zu lassen. Dies betrifft auch Hobby- und Kleinstbestände. Wiederholungsimpfungen sind nach Angaben des Impfstoffherstellers so durchzuführen, dass ein belastbarer Impfschutz erreicht wird. Über die durchgeführten Impfungen hat der Besitzer beziehungsweise die Besitzerin Nachweise zu führen (Impfbescheinigung).
Die Newcastle-Krankheit.
Die Newcastle-Krankheit ist eine hoch ansteckende Virusinfektion, die vor allem Geflügel betrifft. Die Krankheit sorgt für großes Tierleid. Erkrankte Vögel zeigen Symptome wie Atemnot, Durchfall, Gleichgewichtsstörungen, eine verminderte Legeleistung und Todesfälle. Die einzelnen Vogelarten sind unterschiedlich betroffen. Während das Virus bei Hühnern und Puten zu hoher Sterblichkeit führen kann, verursacht es beispielsweise bei Enten oder Gänsen oft nur eine klinisch unauffällige Infektion. Text. sp.
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