Für den LKW-Verkehr gilt auf der B 10 in der Nacht vom 12. Juni auf den 13. Juni das Nachtfahrverbot für LKW (außer Anliegerverkehr). In der Nacht vom 13. Juni auf den 14. Juni gilt das allgemeine Fahrverbot für LKW.
In dem vorgesehenen Zeitraum ist die Anpassung der vorhandenen Verkehrssicherung/Verkehrsführung im Bereich der Anschlussstelle Godramstein-Ost (LD-Zentrum / Uni / Klinikum / Zoo) vorgesehen. Diese Anpassung ist für den Ersatzneubau des Bahnbauwerks Nord bei LD-Godramstein erforderlich.
Aus Gründen des Bauablaufes sowie der Verkehrs- und Arbeitssicherheit ist dafür die Sperrung der kompletten Fahrbahn der bereits eingeengten B 10 erforderlich.
Die Umleitung.
Die Umleitung erfolgt über die K 13/K 9 Godramsteiner Hauptstraße/L 511 (Bahnhofsstr.) zur B 10 und umgekehrt.
Halteverbot in Ortsdurchfahrt.
Für die Ortsdurchfahrt Godramstein wird für den Zeitraum von Freitag, 12. Juni, ab 18 Uhr bis Montag, 15. Juni, bis 6 Uhr ein absolutes Halteverbot eingerichtet.
Abfahrt Godramstein-West bleibt auch später gesperrt.
Nach den beiden Vollsperrungen bleibt die Abfahrt LD-Godramstein-West von LD kommend gesperrt. Die U 4, die im Zuge der Vollsperrungen in LD-Godramstein eingerichtet wird, bleibt zusammen mit dem absoluten Halteverbot auf einer Seite bis auf Weiteres bestehen. So der LBM. Text. sp. Grafik. LBM. Frei.