Der Entscheidung war eine engagierte und teilweise emotional geführte Debatte in der Landessynode vorausgegangen. Dabei wurden sowohl die besondere Bedeutung des TGA für die Region und das evangelische Bildungsprofil der Landeskirche als auch die langfristigen finanziellen Belastungen für die Kirche intensiv diskutiert.
Verhandlungsauftrag statt Schließungsbeschluss.
Der Beschluss ist kein Schließungsbeschluss. Er ist ein Verhandlungsauftrag. In den nun anstehenden Gesprächen sollen insbesondere die künftige Trägerschaft, die Übernahme des Personals, die Regelung des laufenden Sachaufwands, die Zukunft der Schulgebäude, die weitere Nutzung der zum Gesamtkomplex gehörenden Liegenschaften sowie mögliche Folgekosten und bleibende Verpflichtungen geklärt werden.
Klappt Übernahme bis 2028 nicht, wird geschlossen.
Zielperspektive ist ein möglicher Betriebsübergang zum Schuljahr 2027/28. Bis dahin sollen die notwendigen Gespräche mit den zuständigen staatlichen und kommunalen Stellen geführt und die Bedingungen eines geordneten Übergangs geklärt werden. Sollte dies nicht gelingen, ist die Schule zu schließen.
Keine kostenneutrale Weiterführung erreicht.
Die Synode stellte fest, dass eine kostenneutrale Weiterführung des ETGA in kirchlicher Trägerschaft nach den intensiven Prüfungen und Verhandlungen der vergangenen Monate nicht erreicht wird.
Dem Beschluss vorausgegangen war ein Auftrag der Landessynode aus dem Jahr 2025. Damals hatte die Synode beschlossen, weitere Prüfungen und Verhandlungen mit staatlichen Stellen und möglichen Partnern zur Reduzierung des landeskirchlichen Zuschusses aufzunehmen mit dem Ziel einer kostenneutralen Lösung. Sollte bis 2026 keine tragfähige Lösung gefunden werden, sollte das ETGA zeitnah in staatliche Trägerschaft übergeben werden.
Der Landeskirchenrat hatte daraufhin Gespräche mit dem Land RLP, den Landkreisen SÜW und SWP, dem Kirchenbezirk, anderen kirchlichen und freien Schulträgern sowie diakonischen Trägern geführt. Außerdem wurde eine Taskforce mit zentralen Beteiligten der Schulgemeinschaft eingerichtet. Dazu gehörten unter anderem Schulleitung, Verwaltungsleitung, Mitarbeitervertretung, Schulelternbeirat, Freundeskreis, Schüler, Dekanat und Vertreter der Landessynode.
Zwar erhebliche Entlastungen, aber weiter hoher Zuschussbedarf.
Durch die bisherigen Bemühungen konnten zwar erhebliche Entlastungen erreicht werden. Dazu zählen unter anderem eine höhere öffentliche Refinanzierung sowie zusätzliche Zuschüsse. Gleichwohl bleibt nach den vorliegenden Berechnungen bei einer Fortführung in kirchlicher Trägerschaft ein dauerhafter jährlicher Zuschussbedarf in erheblicher Höhe.
Zuschuss in Millionenhöhe.
Der Zuschussbedarf lag 2024 bei rund 2,3 Millionen Euro und 2025 bei rund 2,1 Millionen Euro. Auch nach den erreichten Entlastungen wäre bei kirchlicher Weiterführung nach jetzigem Stand mit einem jährlichen Zuschussbedarf von mindestens rund einer Million Euro, je nach Annahmen bis zu 1,5 Millionen Euro, zu rechnen.
Verantwortung für Schule, Menschen und Landeskirche.
„Diese Entscheidung ist schmerzlich. Sie ist aber nach den vorliegenden Ergebnissen der verantwortbare nächste Schritt“, sagte Oberkirchenrat Dr. Claus Müller. „Jetzt geht es darum, mit Land und Kommunen die bestmögliche Lösung für alle Beteiligten zu verhandeln.“
Schulbetrieb läuft erst einmal weiter.
Für den laufenden Schulbetrieb ändert sich durch den Beschluss zunächst nichts unmittelbar. Unterricht, Prüfungen und schulische Abläufe laufen weiter. Die Landeskirche und die Schulleitung werden die Schulgemeinschaft über die nächsten Schritte informieren.
Evangelisches Trifels-Gymnasium Annweiler.
Am Evangelischen Trifels-Gymnasium Annweiler lernen derzeit rund 670 Schüler. Dort unterrichten 60 Lehrkräfte. 22 Personen arbeiten im nicht-pädagogischen Bereich. Das TGA wurde 1958 als evangelische Internatsschule gegründet. Das Internat wurde bereits vor zehn Jahren geschlossen, die Schule selbst wurde weitergeführt. Text. sp. Foto. Screenshot. Website. TGA.