Planungskosten bereits bezahlt.
„Ein Projektierer war, nach Genehmigung durch den OGR, beauftragt worden und ein Plan, eine fotorealistische Darstellung und eine qualifizierte Kostenschätzung lagen vor", schildert Michael Zimmermann, Vorsitzender der Hauensteiner CDU-Fraktion. „Die Gesamtkosten für das durchaus ansehnliche und zumindest als besondere Konstruktion ausgeführte Ensemble betrug damals 85.000 Euro, davon waren knapp 15.000 Euro für die Planungsleistung und die statische Berechnung des Büros vorgesehen. Dieser Betrag für die Leistungen der Planer war bereits bezahlt worden. Dann wurde in der Sitzung des Ortsgemeinderates am 19. Februar 2025, auf Antrag der Wählergruppe, der bisherige Plan gekippt und die gefassten Beschlüsse aufgehoben. Zur Erinnerung: Die damalige Abstimmung endete mit neun Stimmen für die Aufhebung und acht Stimmen für die Weiterführung des Projekts wie beschlossen."
Förderantrag sollte gestellt werden.
Im Antrag heißt es weiter: „Die Begründung für die Aufhebung der Beschlüsse waren unter anderem,
Dass erst nach Abschluss des Förderaufrufs im Jahr 2026 die Umsetzung erfolgen könne, dies wäre hier eine unzumutbar lange Zeit
Die besondere Art der Ausführung passe nicht ins Tal und insbesondere
Die Ausführung wie geplant, wäre viel zu teuer, weil ein Schwimmsteg ausreichen würde und für weniger als die Hälfte des geplanten Betrags umgesetzt werden könnte.
Weiterhin sollten noch in 2025 die entsprechenden Instandsetzungsarbeiten für den reparaturbedürftigen Steg geprüft und umgesetzt werden. Ein Bild des aktuellen Sachstands kann sich jeder persönlich machen.
Die vorstehend genannten, zur Aufhebung der bisherigen Beschlüsse führenden Begründungen, der aktuelle Sachstand und insbesondere die Vorlage eines Förderantrags mit Kosten im Umfang von insgesamt 82.829,95 Euro haben uns bewogen, diesen Antrag zu stellen."
Ortsbürgermeister soll informieren.
Im Antrag wird Ortsbürgermeister Mellein um ausführliche Information gebeten. „Dabei soll insbesondere auf nachfolgende Bereiche eingegangen werden:
1. Sind Leistungen eines Planungsbüros beziehungsweise gegebenenfalls einer Statik angefallen?
2. Wie hoch sind die Kosten nach Nr. 1 genau?
3. Sind die Kosten zu 1. Und 2. bereits in der aktuellen Vorlage an den Fördergeber enthalten?
4. Wie teilen sich die restlichen Kosten zur Erstellung der einzelnen Gewerke auf, zum Beispiel Beschaffung der Materialien, Kosten zur Gründung beziehungsweise Befestigung und so weiter?
5. Weitere Kosten, die möglicherweise noch zu erwarten sind?
6. Werden die bereits bezahlten Kosten der damaligen Entwurf- beziehungsweise Kostenschätzung der geplanten Ausführung zugerechnet?
Unabhängig von der Beantwortung vorstehender Fragen erwarten wir, dass nach Fertigstellung der Maßnahme alle entstandenen Kosten dem OGR zur Kenntnis vorgelegt werden."
Stichwort Paddelweiher.
Der von Wald umgebene Paddelweiher zählt zu den landschaftlichen Attraktionen der Gemeinde Hauenstein, sowohl für die Einwohner als auch für Feriengäste. Er findet sich am südwestlichen Ortsrand, am Ende der Dahner Straße (Parkplatz). Der hier relevante Steg liegt beim Ausflugslokal „Paddelweiher-Hütte". Dort können Boote zu Wasser gelassen oder bereitliegende geliehen werden.
An der Stelle des heutigen Weihers war die Queich aufgestaut, um auf dem hier noch schmalen Fluss Holztrift zu ermöglichen. Nachdem dies entfiel, verlandete der See zunehmend. Ab 1973 gestaltete die Gemeinde Hauenstein den Bereich zum heutigen Weiher.
Die Queich, mit knapp 52 Kilometern längster Fluss der Pfalz, entspringt wenig oberhalb des Paddelweihers und mündet in GER in den Rhein.