Die entsandte Streife traf vor Ort zwei Kraftfahrer an. Diese gaben an, in der Pannenbucht ihre gesetzlich vorgeschriebenen Ruhepausen einzulegen. Da keine Notlage vorlag, untersagten die Beamten die Pausen an dieser Stelle und forderten die Fahrer auf, die Örtlichkeit umgehend zu verlassen. Gegen beide Fahrer wurde ein Verwarngeld erhoben. Teilt die Polizei mit.
Hinweis der Polizei.
Das Nutzen von Nothalte- und Pannenbuchten zu Erholungszwecken, für Telefonate oder zum Einlegen von Ruhepausen ist sowohl für den Lkw- als auch für den Pkw-Verkehr verboten. Diese Bereiche sind ausschließlich für Fahrzeuge mit technischem Defekt oder für akute Notsituationen reserviert. Für reguläre Pausen müssen dafür vorgesehene Rastplätze oder Autohöfe angesteuert werden. Text. sp. Symbolfoto. sp.