Inhaltlich umfasst die Übung unter anderem militärischen Verkehrsdienst, Gewässerübergänge, das Sichern und Erkunden von Räumen sowie Maßnahmen zum Schutz kritischer Infrastruktur.
Kolonnen nur auf Autobahnen überholen. Auch nicht einscheren.
Im Präsidialbereich ist in diesem Zeitraum mit verstärktem Militärverkehr und einer deutlich sichtbaren Präsenz von Truppenbewegungen zu rechnen. Auch können Bundeswehrfahrzeuge im Verbund auf den Straßen unterwegs sein. Kolonnen gelten als „ein Fahrzeug“ und dürfen daher zusammenbleiben. An Ampeln, Kreisverkehr und Kreuzungen. Ein Unterbrechen der Kolonne durch Einscheren ist nicht erlaubt. Überholen ist in der Regel nur auf mehrspurigen Straßen oder Autobahnen möglich. Informiert das Polizeipräsidium LU. Text. sp. Symbolfoto. Pixabay. Frei.