Das Kreisjugendamt steht mit allen Beteiligten im Netzwerk des Kinderschutzes wie zum Beispiel dem Kinderschutzbund LD-SÜW, der Kommune, dem Träger der Einrichtung, dem Kreiselternausschuss sowie dem Landesjugendamt als zuständiger Aufsichtsbehörde im Austausch.
Derzeitige Situation.
Das Landesjugendamt hat die Aufsichtspflicht über die Einrichtung. Der Träger der Einrichtung ist fürs Einhalten der gesetzlichen Meldepflichten und Strukturen sowie etwaige arbeitsrechtliche Schritte zuständig. Der Mitarbeiter ist nach Informationen des Kreisjugendamtes seit mehreren Monaten durch den Kita-Träger, seinen Arbeitgeber, von der Arbeit freigestellt.
Jugendamt bringt sich ein.
Das Kreisjugendamt SÜW hat formal-rechtlich gesehen keine Rolle im Prozess der Aufklärung und Aufarbeitung, hat sich aber entschlossen, zumindest für die aktuelle Klärungszeit die notwendigen Absprachen und weiteren Schritte mit zu koordinieren. Dies hat die Jugendamtsleitung am vergangenen Freitag, 13. Februar, dem Kita-Träger, dem Landesjugendamt, der betreffenden Gemeinde und dem Kreiselternausschuss mitgeteilt. Dies hat das Jugendamt entschieden, um den Schutz der Kinder sicherzustellen, deren kurzfristige Bedarfe zu klären sowie die Eltern, soweit möglich, transparent zu beteiligen und deren Anliegen zu klären.
Das Kreisjugendamt, der Kreiselternausschuss und der Kinderschutzbund LD-SÜW werden noch in dieser Woche an einem vom Elternausschuss initiierten Elternabend teilnehmen.
Hilfe für Kinder und Familien.
Der Kinderschutzbund LD-SÜW steht Familien und Kindern auch kurzfristig in akuten Notsituationen beratend zur Seite und stellt sein Angebot auch an dem ausstehenden Elternabend vor.
Mehr Infos für Fachkräfte.
Gemeinsam mit dem Kinderschutzbund LD-SÜW hat das Jugendamt einen Leitfaden erstellt, der Fachkräften, die beruflich mit jungen Menschen zu tun haben. Tipps gibt für den Fall, dass der Verdacht im Raum steht, die Sicherheit und Gesundheit eines Kindes oder Jugendlichen könnten gefährdet sein. Der Leitfaden „Nicht wegschauen – Vorgehensweise im Verdacht auf Kindeswohlgefährdung" ist online abrufbar. Text. sp.
Im Netz.
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