Die Frage des Mediziners.
Ist der Tunnel in BZA auch als Schutzbunker für die Bevölkerung geeignet? Was daran nicht zu verstehen ist, erschließt sich nicht wirklich, den Behörden aber offensichtlich wohl. Wer weiß, vielleicht ist die Fragestellung nicht kompliziert und vielschichtig genug ... Der Arzt stellt die Frage grundsätzlich, aber auch im Konkreten angesichts der zunehmenden Konflikte und der möglichen Gefahr, dass auch Deutschland in Folge des Ukraine-Krieges in Kampfhandlungen hineingezogen und/oder von Bombenabwürfen oder Drohnen-Angriffen heimgesucht werden könnte.
Eine Behörde schiebt es auf die andere.
Wir gehen ans Werk. Erste Adresse ist die Straßenbaubehörde Landesbetrieb Mobilität (LBM). Angesichts dessen, dass es die Frage die Innere Sicherheit/den Zivilschutz betrifft, wird uns das Innenministerium in MZ als Ansprechpartner genannt. Nachvollziehbar. Dort allerdings erklärt man sich für nicht zuständig. Wir mögen uns bitte an das Bundesinnenministerium in Berlin wenden. Dort werde ein Konzept zu Schutzräumen entwickelt und sei in den finalen Zügen. Übrigens. Das war vor über einem Jahr (!) Gehört, getan.
Zweiter Anlauf. Das Spiel beginnt von Vorne.
Doch es kam, wie es kommen musste. Auch Berlin sah sich nicht zuständig. Das Land sei der richtige Ansprechpartner. Wie es manches Mal so ist, ruhte dann erst einmal unsere Recherche, weil ständig etwas dazwischen kam. Dieser Tage haben wird das Thema endlich wieder aufgegriffen. Und wieder in MZ angefragt, mit dem Hinweis, dass Berlin das Land in der Zuständigkeit sieht.
Finalisierungsphase seit über einem Jahr.
Die Antwort aus MZ kommt rasch. Welch Wunder. Das Innenministerium RLP verweist wieder auf Berlin. Mit der gleichen Argumentation wie vor über einem Jahr (!). Auf Bundesebene werde derzeit ein Konzept auf Bundesebene für öffentliche Zufluchtsräume und private Schutz bietende Räume gearbeitet „und wird derzeit finalisiert“. Mal ganz ehrlich. Abgesehen davon, das Ausweichen vor einer simplen Frage durch gegenseitiges Verweisen auf die andere Behörde, ist das eine. Aber erschreckend ist, dass das Konzept schon vor über einem Jahr in der finalen Phase gewesen sein soll und jetzt nach wie vor „finalisiert“ wird.
Nach „Finalisierung“ ist der Prozess längst nicht zu Ende.
Ach ja, sollte das Konzept irgendwann tatsächlich fertig werden, ist es, wie soll es anders sein, nur Grundlage für weitere zu treffende Entscheidungen zur Schutzraum-Planung.
„Zu einzelnen möglichen Zufluchtsräumen kann deshalb zum jetzigen Zeitpunkt keine belastbare Aussage getroffen werden.“ Heißt es aus MZ. Gemeint ist der Tunnel bei BZA.
Und die nächste Behörde mit im Boot.
Im Übrigen, so MZ, wird das Innenministerium in Berlin nicht erwähnt. Denn es handele sich um öffentliche Schutzräume des Bundes. „Für die öffentlichen Schutzräume des Bundes ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zuständig. Die nächste Behörde ist dann mit im Boot. Wie eingangs des Artikels festgestellt. Ratlos ...