Konnte sich ein Auto-/Lkw-Motorrad- und selbst ein Fahrradfahrer beispielsweise an der Torgasse gegenüber des Schlosses darauf verlassen, dass er trotz ausgewiesener Einbahnstraße selbstredend Vorfahrt hatte, der muss nun besonders aufpassen.
Denn. Die nun erlaubter Weise gegen die Einbahn-Straßen-Regelung rollenden Radler haben jetzt Vorfahrt. Rechts vor links. Punkt. Das bestätigt unserer Redaktion gegenüber auch die Polizei.
Das heißt insbesondere für Autofahrer: Augen auf. Langsam an jede Ecke fahren und immer mit entgegenkommenden Radfahrern rechnen. Text. rw.