21.09.2026 - Finanzausgleich. Kommunen ziehen gegen Land wieder vor Gericht.

Die Stadt PS & der Kreis SWP klagen erneut gegen das Land in Sachen kommunaler Finanzausgleich. Die bisherigen Reformen hätten nicht geholfen. Im Gegenteil. Die Finanzsituation hätte sich weiter verschlechtert, heißt es aus PS & und der SWP.

PS. SWP. Am kommenden Freitag, 25. September, wird vor dem Verwaltungsgericht NW über zwei Klagen der Stadt PS und des Landkreises Südwestpfalz gegen das Land RLP zum kommunalen Finanzausgleich verhandelt. Die Verfahren haben grundsätzliche Bedeutung für die finanzielle Ausstattung der Kommunen in RLP. 

Lesezeit: 01:29 Minuten

PS & SWP. Neuregelungen unzureichend.

Das Verwaltungsgericht hat die Verhandlung für 10 Uhr angesetzt. Die rheinland-pfälzischen Kommunen stehen seit vielen Jahren unter erheblichem finanziellem Druck. Bereits zweimal musste sich der Verfassungsgerichtshof RLP grundlegend mit dem kommunalen Finanzausgleich befassen. Sowohl 2012 als auch 2020 wurden Regelungen zur Finanzausstattung der Kommunen beanstandet und der Landesgesetzgeber zu einer verfassungsgemäßen Neuregelung verpflichtet. 

Finanzlage nicht verbessert. Sondern verschlechtert.

Aus Sicht der Stadt PS und des Landkreises SWP hat auch die jüngste Reform des kommunalen Finanzausgleichs keine ausreichende Verbesserung gebracht. Im Gegenteil. Beim Landkreis SWP hat sich die Haushaltslage seit den Neuregelungen dramatisch verschlechtert. Seit 2023, dem Jahr der Reform, muss sich der Landkreis SWP Jahr für Jahr mit Liquiditätskrediten in zweistelliger Millionenhöhe verschulden. Das ist für den Landkreis eine neue, so noch nicht dagewesene Situation. Ohne die geforderte, deutliche Verbesserung der Finanzausstattung ist kein Ende dieser Abwärtsspirale in Sicht. Passiert nichts, wird die Liquiditätskreditverschuldung in den nächsten Jahren rasant auf ein Niveau steigen, das so nicht mehr handhabbar sein dürfte. Der Landkreis SWP, aber auch die Stadt PS befindet sich wie weitere Kommunen in einer finanziellen Notlage. Zur Erfüllung ihrer kommunalen Aufgaben müssen sie mehr und mehr Liquiditätskredite aufnehmen. Hinzu kommen Altschulden. Ein Haushaltsausgleich aus eigener Kraft ist nach Einschätzung der Stadt und des Kreises nicht möglich.

Vor diesem Hintergrund hat die Stadt PS gegen die Schlüsselzuweisungsbescheide des Landes für die Jahre 2024 und 2025 Klage beim Verwaltungsgericht NW erhoben. Der Landkreis beklagt den Schlüsselzuweisungsbescheid des Jahres 2024. Die Klagen erfolgen in enger Abstimmung mit dem Städtetag RLP und dem Landkreistag RLP stellvertretend für die anderen betroffenen kreisfreien Städte und Landkreise, da die beiden Verbände selbst nicht klageberechtigt sind. Text. sp. Symbolfoto. Pixabay.Frei.

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