An der Abfahrt LD-Zentrum hatte er die A 65 verlassen und konnte sodann kontrolliert werden. Bei einer Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass er zur Fahndung aufgrund eines Haftbefehls ausgeschrieben war. Den geforderten Betrag über 2160 Euro als Auslöse konnte er nicht entrichten. Daher wurde er einer Justizvollzugsanstalt überstellt. So die Polizei. Text. sp. Symbolfoto. Pixabay. Frei.
22.04.2026 - Klick-klick. Radfahrer. Erst auf A 65. Dann im Knast.
Wer per Haftbefehl gesucht wird, sollte vielleicht nicht mit einem Fahrrad über eine Autobahn rollen ...
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