27.07.2026 - E-Scooter. In FuZo nichts zu suchen. Die Verkehrsregeln.

Auch in LD sind immer mehr E-Scooter unterwegs. Stadt. LD. Frei.

LD. E-Scooter gehören auch in LD längst zum Stadtbild. Gleichzeitig häufen sich jedoch Verstöße gegen die Verkehrsregeln und Situationen, in denen andere Verkehrsteilnehmende gefährdet werden. Stadtverwaltung und Polizeiinspektion LD nehmen dies zum Anlass, um gemeinsam auf die geltenden Vorschriften hinzuweisen und für ein rücksichtsvolles Miteinander im Straßenverkehr zu werben.

Lesezeit: 01:33 Minuten

Denn. E-Scooter sind inzwischen fester Bestandteil des Straßenverkehrs. Umso wichtiger ist ein verantwortungsvoller Umgang mit ihnen. Wer sich an die Verkehrsregeln hält und auf andere Rücksicht nimmt, trägt entscheidend dazu bei, dass sich alle sicher im öffentlichen Raum bewegen können. Der gemeinsame Appell von Stadt und Polizei lautet deshalb. „Bitte fahren Sie aufmerksam, regelkonform und mit Respekt gegenüber allen Verkehrsteilnehmenden.“

Die aktuelle Verkehrsunfallstatistik der Polizeiinspektion LD zeigt, dass dieses Thema zunehmend an Bedeutung gewinnt. Die Risikogruppe der E-Scooter-Fahrenden verzeichnet Zuwächse. So stieg die Gesamtzahl der Verkehrsunfälle von 10 Unfällen im Jahr 2024 auf 14 Unfälle im Jahr 2025. Besonders auffällig ist der Anstieg bei den Verkehrsunfällen mit Personenschaden. Hier verdoppelte sich die Zahl von sechs auf zwölf Fälle. In neun der insgesamt 14 Verkehrsunfälle waren die E-Scooter-Fahrenden selbst die Hauptverursachenden.

Wo dürfen E-Scooter fahren?

E-Scooter unterliegen den Bestimmungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Innerhalb geschlossener Ortschaften müssen sie grundsätzlich auf Radwegen genutzt werden. Dazu zählen auch gemeinsame Geh- und Radwege, Fahrradstraßen sowie Fahrradzonen. Nur wenn keine dieser Verkehrsflächen vorhanden ist, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden.

Fußgänger haben stets Vorrang.

Auf Radverkehrsflächen ist auf andere Radfahrende Rücksicht zu nehmen. Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen haben Fußgänger stets Vorrang und dürfen weder behindert noch gefährdet werden.

Ausdrücklich verboten ist das Fahren mit E-Scootern auf reinen Gehwegen. Gleiches gilt für die FuZo. Dort müssen E-Scooter geschoben werden.

Wer darf einen E-Scooter fahren?

Das Mindestalter für das Führen eines E-Scooters beträgt 14 Jahre. Unabhängig davon, wie das Fahrzeug beim Kauf beworben wurde, etwa als Mini-Scooter für Kinder. Auf einem E-Scooter darf grundsätzlich nur eine Person unterwegs sein. Die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt sowie das Ziehen eines Anhängers sind nicht erlaubt. Text. sp.

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