Dem Angeschuldigten wird zur Last gelegt, am Morgen des 5. Juli 2025 in dem von ihm bewohnten Einfamilienhaus mehrere zuvor beschaffte Propangasflaschen geöffnet, Brandbeschleuniger verteilt und diesen anschließend mit einem Feuerzeug angezündet zu haben.
Zwei Nachbarhäuser durch Trümmerteile beschädigt.
Wie von dem Mann beabsichtigt, entzündete sich hierdurch das Gasgemisch und führte zu einer Explosion. Durch das sich daraufhin entwickelnde Brandgeschehen wurde das Haus vollständig zerstört. Herumfliegende Trümmerteile beschädigten zudem zwei benachbarte Gebäude.
Der Angeschuldigte wurde durch das Tatgeschehen schwer verletzt und befand sich mehrere Monate in stationärer ärztlicher Behandlung. Weitere Personen wurden nicht verletzt.
Beschuldigter spricht von Überforderung.
Der Angeschuldigte hat die Tatvorwürfe eingeräumt. Er hat angegeben, dass er aus einem Gefühl starker persönlicher Überforderung heraus gehandelt habe.
Die Staatsanwaltschaft geht auf Grundlage eines vorläufigen psychiatrischen Gutachtens derzeit davon aus, dass der Angeschuldigte zur Tatzeit aufgrund einer krankhaften psychischen Symptomatik vermindert schuldfähig war.
Das Landgericht LD hat nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Das teilt die Staatsanwaltschaft LD mit. Text. sp. Symbolfoto. Pixabay. Frei.